Zwei Urteile des EuGH aus dem Jahr 2021 sollten Eingang in den Verlauf von Bauleitplanverfahren finden, denn sie widersprechen der deutschen Praxis zur Ermöglichung von Bauflächen wider den Lebensräumen.
LNV: Ökologische Bedürfnisse der Tierarten sind zu berücksichtigen
Der EuGH stellt in seinem Urteil v. 28.10.2021, Rs. C-357/20 den Erhalt der ökologischen Funktionalität in den Mittelpunkt seiner Argumentation und gelangt dadurch zu einer weiten Auslegung des Vernichtungs- und Beschädigungsverbots. Geschützt sind alle zur Fortpflanzung erforderlichen Gebiete. Dies kann auch das Umfeld einer Fortpflanzungsstätte betreffen. Der Schutz dauert bis zum Abschluss der erfolgreichen Fortpflanzung. Ist die Fortpflanzungsstätte aktuell unbenutzt, bleibt der Schutz bestehen, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Tiere sie erneut nutzen. Mit dieser Entscheidung stellt der EuGH klar, dass sich die Auslegung des Artenschutzes an den ökologischen Bedürfnissen der Tiere zu orientieren hat.