Auslegung 2. Änderung mit ignoranten Beschlüssen zur 1. Änderung

und Unterlagen zur UVP. Umweltbericht würdigt nicht Veränderung zum Biotop

Nachdem eine Woche lang die Sparlösung mit dem 1 Hektar großen Produktionsgebäude im Raum stand, folgte ab Ende Mai 2021 mit der Auslegung der 2. Änderung des Entwurfs vom Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Layher Werk 3 der finale Akt im ekligen Behördenstück. Die Verzinkungsfabrik mit Produktion sollte nun doch im Ganzen kommen.

Abermals wurden verschiedene Ausreden angewandt, damit die Einwendungen der 1. Änderung nicht stechen konnten. Mal mit dem Schild, das Recht erlaube dieses und jenes; mal mit Abwehr die Einwendung habe keinen Bezug zu den geänderten Teilen der Planung; alles schon mal beraten; festhalten an falschen Berechnungen und Auslegungen;

Besonders erschütternd ist, dass der Verweis auf den IPCC-Bericht von 2018 mit der damaligen Grenze von nur noch 420 Gigatonnen CO2 zur Einhaltung des 1,5 Ziel bei 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit im Lichte des BVG Urteils vom 29.4.2021 (Klimaschutzgesetz, Art 20a GG) nicht fruchtete.

Auch anderes wie die Integration der UVP mit der Betrachtung der Chemie in den Bebauungsplan wollte man partout nicht zulassen.

Zudem kamen neue Dokumente und Ereignisse während der einjährigen Pause hinzu, die besondere Beachtung hätten finden müssen:

- Neuer Fachbeitrag Artenschutz geht auf Tümpel und Arten ein, die sich bei und nach den vorgezogenen Erdarbeiten 2019-2020 einstellten. Siehe Natur holt sich Besitznahme Layher zurück. Der Umweltbericht schrieb aber immer noch "Beim Plangebiet handelt es sich um eine intensiv konventionell landwirtschaftlich genutzte Fläche mit dem üblichen Einsatz von chemischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln"

- Die UVP von Ing-Büro Messmer vom Feb 2020 mit den Angaben der emittierten Stoffe (HCL, ....). In der Anhörung dazu wurden viel höhere Kamine gefordert.

- das revolutionäre Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.4.2021 zur internationalen Bedeutung und zeitlich hohen Priorität des Art 20aGG zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Betrachtung der Beschlüsse zu den Einwendungen der 1. Änderung vom Juni 2020

RMZ 14.9.2021, Bekanntgabe Auslegung der 2. Änderung vom 25.5. bis 22.6.2021

Fachbeitrag Artenschutz

Zur Veränderung des Baufeldes wurde im neuen Fachbeitrag Artenschutz vermerkt, dass

nach den archäologischen Arbeiten umfangreich Rohbodenstandorte und zahlreiche Tümpel unterschiedlicher Größe entstanden waren (v. a. im Ostteil des Gebiets westlich des Fürtlesbaches) . Die streng geschützte Wechselkröte siedelte sich an und es kam zur Reproduktion.

... Aufgrund der schnellen und umfangreichen Besiedlung der Fläche
ist von einem bereits vor den archäologischen Erkundungen bestehenden
Vorkommen der Art auf der Fläche selbst bzw. in deren unmittelbarer Umgebung auszugehen.

Laichgewässer und Vogelreviere halten keine Bagger auf. Jede Tierart bekommt "ihre" Maßnahme. Natürlich wird beteuert, dass die technokratischen Lösungen funktionieren werden. Für alle Zeit?

Bspl 1: Es kam bereits zu den archäologischen Arbeiten zu einem Verlust von 2 Revieren der Feldlerche. Man postulierte die Möglichkeit der Erhöhung der Revierdichte mit Blühstreifen. 2 Reviere sollten von der Feldlerche neu gegründet werden. Monitoring 5 Jahre.

Bspl 2: 11 Laichgewässer der der Wechselkröte wurden dokumentiert nach dem die Natur die Besitznahme zurückgeholt hatte.  Technische Asphaltschotterbecken, befüllbar und ablassbar sollen für die Zukunft das Wechselkrötenparadies sein. Es sind Schotterbecken des Grauens

Cover des Fachbeitrags Artenschutz belegt die natürliche Umwandlung zum Biotop

Vor den archälogischen Arbeiten und während der Phase der Rückholung der Besitznahme siedelten einige Tiere im 14ha-Feld links oben.


Veralteter Umweltbericht

Im Umweltbericht wurde weiter falsch geurteilt, es handele sich hierbei um eine intensiv konvetionell landwirtschaftlich genutzte Fläche:

Der Umweltbericht redet sowieso tausende Jahre
Landschaftskultur runter, da vom Waldmeister-Buchenwald / Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald ausgegangen wird. Da werden nicht nur sämtliche Kulturfolger und tausende Jahre friedliche Koexistenz mit Flächen zur Ernährung verhöhnt, sondern auch außer acht gelassen, dass mit der Betonierung der Landschaft zum Klimawandel beigetragen wird, der
eben jenen potentiellen Buchenwäldern in unseren Lagen den Garaus macht. Potentielle Flächen werden bald  Steppenlandschaften sein wenn man die anthropogene Bewässerung sein lässt.

Das Gegenteil war der Fall: Die Natur holte sich die Besitznahme durch Layher zurück, die Wechselkröte zog ein. Siehe Fachbeitrag Artenschutz oben, Bilder unten von 2021 bzw 2020, sowie Blogeintrag 12.8.2020 Krötenschutzzaun und dichte Feldflora - Natur holt sich Besitznahme Layherbaustelle zurück

und Doku 2022 Schotterbecken des Grauens mit Bildern von den Biotopen im Layher-Land, die von der Wechselkröte entdeckt wurden.


Umweltverträglichkeitsprüfung(UVP) wird Teil der BPlanunterlagen, damit Chemie bekannt

Welche Chemikalien angeliefert und im Werk eingesetzt werden, um welche Mengen es sich handelt, was emittiert werden kann zeigte die UVP. Deren Dokumente 04_9_Teil 2 der Begründung_Umweltbericht_Anlage 8_Umweltverträglichkeitsprüfung_compressed.pdf und 04_8_Teil 2 der Begründung_Umweltbericht_Anlage 7_Immissionsprognose.pdf wurden Teil der ausgelegten Unterlagen. Es wurde aber so getan, als sei das kein zu berücksichtigender Teil im Bebauungsplanverfahren. Es war nun den Gemeinderatsmitgliedern bekannt was kommt.

Lesen Sie in der folgende Galerie was auf das Zabergäu zukommt. Auszügen den genannten Dokumenten. Darin u.a.:

Zur Verarbeitung 120.000 t Rohgut pro Jahr (in Eibensbach stehen bereits 2 Feuerverzinkereien deren Leistung 2009-2018 auf 170.000 Tonnen Stahl/ Jahr erhöht wurde)

Anlieferung und Tanks für Säuren erforderlich.

Eintauchen in Salzsäure (Beizen).
450 Grad heißes Zinkbad

Heizen mit 30 Brennern a 115 KW
11400 t  Reinzink pro Jahr
Wismut 10 t / a
Zink-Aluminium 800 t / a

160 Kubikm Frischwasser/ Woche
Nach „Neutralalisation“  12000 Kubikmeter Abwasser jährlich. Verunreinigung mit Säure und Anhaftungen aus dem Zink-Aluminium-Wismut-Bad. Zugabe Tenside, Flockungsmittel, Abscheidung Filterkuchen
Aus den letzten 3 Seiten (Immissionen):
Kalkulierte erlaubte Emission von 12 Tonnen HCL-Dampf (Chlorwasserstoff ) pro Jahr

ergibt  sich aus dem Emissionssrenzwert gemäß TA Luft in Höhe 10 mg / kubikm für HCL. Die Emissionen werden aber über die Schornsteine 1+3 mit 60.000 kubikm/ h aus Wäscher bzw 77000 kubikm/ h aus Verzinkungskessel in die Luft geblasen. 0,01 g/kubikm x 60000 kubikm + 0,01 g/kubikm x 77000 kubikm = 0,6 kg + 0,77 kg HCL pro Stunde.  Mal 24 mal 365 = 12000 kg Chlorwasserstoff pro Jahr

Man muss eben nur mit viel Luft stark verdünnen, dann passen Grenzwerte. Die Summe macht's aber.

 

 

Beteuerungen in der UVP

Im Gutachten von Viresco (Büro für Umwelt- und Landschaftsplanung, Markkleeberg) zur Umweltverträglichkeitsprüfung wurde mit Verweis auf den Umweltbericht (Umweltplanung Dr. Münzing, Flein) beteuert, es würde keine Abfuhr von Aushub geben. Dabei ist das missglückte Oberbodenmanagement, massiver Erdabtrag dokumentiert (siehe rechts).

Weitere Beteuerung (ebenfalls mit Verweis auf Umweltbericht): das Produktionsgebäude werde sich im Süden etwas niedriger darstellen.  Doch bereits die Visualisierung im Vorhabens- und Erschließungsplan (VEP) zeigte die Wuchtigkeit und die Realität ab 2022 zeigt sich erdrückend (siehe unten).

Keine Abfuhr von Aushub? Der illegale Anstransport von Erde ist hier dokumentiert.

Tiefer Einschnitt 2022 (Bild vegrößerbar)
Tiefer Einschnitt 2022 (Bild vegrößerbar)

Stellungnahme zur 2. Änderung

Heilbronner Stimme 27.4.2021, alles paletti mit den Asphaltschotterbecken

RMZ 28.5.2021, Realisierung wie ursprünglich geplant (Größe + Emissionen), superdupi Ausgleich, natürlich für den Klimaschutz

In dieser RMZ-Ausgabe wurde verkündet (nach der Bekanntgabe zur Auslegung 2. Änderung des Entwurfs 14.5.) , dass es Layher perspektivisch mit Aufträgen so gut gehe, um nun doch die Fabrik wie im Vorhabens- und Erschließungsplan dargestellt bauen zu können. Also inkl der mitten im UVP-Immissionsverfahren steckenden Feuerverzinkerei. Kein Dehnung des Baus über 10 Jahre hinweg wie noch im April gesagt.
Wurde die dritte Feuerverzinkerei im Zabertal 2018 noch begründet, man wolle neue Märkte erschließen , vor allem in Asien sei die Nachfrage groß, springt man nun auf den Windkraftmarkt auf und erzählt, dass es unbedingt Layher-Gerüste für den Bau von Windkrafträdern brauche. Schnelle Lieferbereitschaft ginge nur mit diesem dritten Werk im Zabergäu. Außerdem sei dahingestellt, ob es bei der langen Vorbereitungszeit von Windrädern wirklich eine schnelle Lieferung oder eben nicht eine Einplanung brauche.
Können dezentral aufgestellte Firmen nicht auch pünktlich liefern? Das Pünktlichkeitsargument wurde schon 2018 angebracht. Das mit den Windrädern ist also ein ein grünes Deckmäntelchen. Ist ja schön perfide. Wer sich nun gegen Layher stellt , stellt sich gegen die Energiewende.
Auch sonst sei alles schön nachhaltig. Die Renaturierung, die ja laut Umweltbundesamt auch ohne Einschnitte als Reparatur früherer Sünden überlegt werden müsste (wenn sie nicht wie hier Schaden anrichtet), wird abermals genannt. Auch die Dachbegrünung. Das führe zu einer "optisch ansprechenden Einbindung in die Landschaft" ??? Ja, die eingegrünten Hallen, Kamine und LKWs auf dem Radweg wurden wirklich vermisst.

Alles in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.


Dann rühmte man sich noch zur Umsiedlung von 700 Wechselkröten in die beiden technischen Asphaltschotterbecken umgesiedelt. Dazu wurde Kritik an den toten Becken in Schotterbeck des Grauens dokumentiert (siehe oben).