Im Dezember 2019 läuteten die Zabergäu-Gemeinden die vermeintliche Endrunde zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Langwiesen IV ein und wollten in den Gemeinderatssitzungen zum Jahresende die Bürgemeister ermächtigen, in der Januar-Verbandsversammlung 2020 den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
Dazu war den Gemeinderäten erst Ende November die auf Grund von Einwendungen und Stellungnahmen geänderte Fassung des Bebauungsplan mit den Anhängen zum Vorhaben- und Erschließungsplan, Gewässerentwicklung, weiteren 10 Teilen sowie die tabellarische Aufstellung der Stellungnahmen (darunter von BUND, NABU, 5 einzelnen Privatpersonen, 18 zusammengeschlossenen Privatpersonen) mit Beschlussvorschlägen zum Entwurf vom Sommer, der Durchführungsvertrag und die öffentlich-rechtlichen Verträge zu den Ausgleichsmaßnahmen zugegangen. Insgesamt ca 600 Seiten.
Büro Käser hatte als Ghostwriter die "Stellungnahmen der Verwaltung" zu den Stellungnahmen geschrieben. Zusammen mit Vertretern der Firma Layher startete das Ingenieurbüro zur Tournee mit der Käser-Layher-Show ins Zabergäu. Die Tourdaten:
10.12. - Güglingen | 13.12. - Cleebronn + Nordheim | 18.12. - Pfaffenhofen + Zaberfeld | 19.12. - Brackenheim
Eindruck der Sitzung in Güglingen: Die Gemeinderäte würden auch eine Atombombe schlucken, wer sich an die Szene aus dem Film Mars Attacs erinnert. Eine Besucherin
meinte: "Das sind Zombies". Nichts hält sie auf, keine Landschaftsverschandelung, keine Gifte. Siehe unten der Abschnitt "Einwendungen und Beschlussvorlagen rührten Gemeinderäte nicht", mit
25 beispielhaften Einwendungen.
Bürgermeister Heckmann hatte wiederholt die ausnahmslose Rechtsstaatlichkeit gerühmt. Es sei ein Schreiben des BUND mit Aufforderung zur Nachholung der
Umweltverträglichkeits-prüfung rumgegangen (siehe Schreiben unten, wg Fläche und Standortsuche), aber die UVP sei nicht erforderlich. Schon gar nicht wegen der Fläche. Mit Grundfläche 9 Hektar
sei alles OK und im übrigen sei diesbezüglich alles UVP-relevante bereits innerhalb des Bebauungsplansverfahrens abgearbeitet.
Stadtrat Esenwein von der Bürgerunion pflichtete auch noch bei, mit der UVP zum Bundesimmissionsschutzgesetz käme die UVP jetzt ja.
Herr Plieninger vom Haus und Hof Planungsbüro Käser stellte die Stellungnahmen vor:
Bei der Stellungnahme des BUND ging er auf die UVP-Pflicht ein: Alles sei bereits innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgearbeitet. Eine besonders lange
Stellungnahme zu 16 gut begründeten Punkten war wohl so unerhört, dass sie als Rundumschlag diffamiert wurde.
In der zaghaften kontroversen Diskussion weniger Wortmeldungen setzte der Rechtsstaatlichkeit beteuernde Bürgermeister Heckmann dem Gemeinderat die Pistole auf die Brust, man müsse jetzt die Gemeinderatssitzung machen, da man im Januar den Beschluss des Zweckverbands fassen müsse, da es Layher eilig habe. Herr Scheerle rügte, dass man erst vor 13 Tagen die Unterlagen bekommen habe. Der Gemeinderat wurde zur Abstimmung gedrängt, obwohl erst am 13.12. das Verfahren zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung über das Entfetten, Beizen, Fluxen, Verzinken mit Entfettungsmitteln, Natronlauge, Salzsäure, Flussmittel, Anwasserr- und Abluftbehandlung und anderem startete. Ohne Beschäftigung mit der Verarbeitung von 120.000 t Rohgut/ Jahr wurde diese Gemeinderatssitzung abgehalten. Eine sauber Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus.
Nur der nach vorliegendem Etnwurf zum U um das Werk verbogene Radweg war noch ein Punkt. Herrn Jesser fehlte dazu das Gesamtkonzept. Herr Plieninger verteidigte die unkomfortable Umgehung als Wirtschaftsweg. Darüber hinaus käme eine Begradigung nach Westen mit geradlinigem Verlauf südl der WG in Betracht. ==> Vorbereitung zur Bebauung des westlichen Teils von Langwiesen IV?
Nach nur 50 Minuten war das Schicksal über das Zabergäu seitens Güglingen besiegelt. Nur ein einsamer kritischer Geist enthielt sich bei der Abstimmung. Dabei gilt
anscheinend bereits eine Enthaltung als Affront. Der Fraktionsführer der Bürgerunion Esenwein war hingegen der erste, der übereifrig die Hand zur Ermächtigung des Herrn Heckmann hob. So
wird das Zabergäu für die industrielle Verwertung benutzt und ausgelaugt und irgendwann liegengelassen.
Die gleiche Show verfolgten wir auch in Pfaffenhofen. Dort wollte Herr Plieninger vom Büro Käser "es kurz halten, es gibt nichts neues", dies bei Einwendungen über
100 Seiten. Dort gab es immerhin eine Gegenstimme und eine Enthaltung.
Der Clou: Der Januar 2020 war vorüber und der Zweckverband kam bis dahin gar nicht zusammen!!! Erst im Februar wollte das Gremium entscheiden. Die übereilte Abstimmung im Dezember war somit erschlichen (Siehe PM des BUND 6.2.20 dazu). Man hätte auf die Einleitung des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens warten können und sich so mit den wassergefährdenden Stoffen, entweichenden Dämpfen, abgeführten Abwässern und Gefahrguttransporte durch den Naturpark Stromberg-Heuchelberg auseinandersetzen können. Damit wurde die hinterlistige Geschichte in der Akte Layher fortgeführt, welche die gesamte Bandbreite der gut geschmierten Maschinerie aus Planungsbüro, Gutachtern, Gemeinderäten, Bürgermeistern, Bau- und Umweltbehörden bis in höchste Landesbehörden zur Überhöhung von privatem Profitinteresse als Gemeinwohl aufgezeigt hat. Ironie: Wegen Fehler im Oberbodenmanagement konnte der Zweckverband keinen Beschluss fassen. Der Bebauungsplan musste im Juni 2020 nochmals der Öffentlichkeit vorgelegt werden.
Den Gemeinderäten von Güglingen, Pfaffenhofen und Cleebronn schickte M. Böhringer vorab eine alternative Sitzungsvorlage, um auf die schiere Größe, Rechenfehler zur Umgehung UVP und den eingesetzten Chemiecocktail im Zabertal nahe des Naturparks hinzuweisen. Vielleicht wären sie geneigt Herrn Georg Layher die Schranken aufzuzeigen.
Mit folgende Fragen sollten sich die Gemeinderäte auseinandersetzen und den Bürgermeistern stellen:
Der BUND Regionalverband Heilbronn-Franken schickte den Bürgermeistern zu den Sitzungen nebenstehenstehendes Schreiben, das auch an die Gemeinderäte weitergegeben werden sollte.
Denn die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung muss im Bebauungsplanverfahren wegen der großen überbaubaren Fläche über 10
Hektar nachgeholt werden. Darin hat dann auch eine Alternativenprüfung von Standortvarianten stattzufinden. Entgegen der Darstellung von Büro Käser und Bürgermeister Heckmann kann
auch
mit Verweis auf §50 UVPG nicht der kleine Umweltbericht die große UVP ersetzen. Vielmehr ersetzt dann die große UVP den kleinen Umweltbericht.
§50 UVPG wurde von den Käser-Anwälten ins Spiel gebracht, um zu konstruieren, dass der Umweltbericht bereits als UVP genüge. Es soll jedoch nur Doppelarbeit vermieden werden, falls nach einer UVP im Aufstellungsverfahren für einen BPlan eine weitere UVP zu den Immissionen erforderlich wäre. In diesem Fall müssten nur zusätzliche Umweltauswirkungen betrachtet werden.
Siehe dazu mehr auf Die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Alle Einwendungen, darunter auch 23 private Einwendungen wurde in gewohnter Manier niedergebügelt, mit Beteuerungen
relativiert oder verpufften an "Kenntnisnahme". Im folgenden 25 beispielhafte Einwendungen zum Entwurf des Bebauungsplans vom Juni 2019 vom Regierungspräsidium Stuttgart, Landratsamt Heilbronn,
BUND und Privatpersonen und Antworten darauf
Dabei wurde auch amtlich dokumentiert, dass das Kapital Druck machte. Und wenn erpresst wird, sind anscheinend Belastungen hinzunehmen.
Fortsetzung Pfaffenhofen 21.12.
In gewohnter Manier funktionierte die Heilbronner Stimme wieder als Sprachrohr der Meinung in den Rathäusern und Werbeplattform der Firma Layher. Wieder wird nichts hinterfragt. Nicht wenn Güglingens Bürgermeister Heckmann die wirtschaftliche und soziale Stabilität im Zabergäu von der Realisierung des Werk 3 abhängig macht (siehe oben die Frage zum unrealistischen Wegzugsszenario). Auch die Forderung des BUND nach umfangreicher Alternativenprüfung für den Standort in einer UVP wurde nicht gewürdigt. Im Güglinger Bericht wurde der BUND dann in die miespetrige Schublade "Fundamentalopposition" gesteckt. Kein Wort zu den gut begründeten Einwendungen der Privatpersonen und Verbände. Nur Nebenschauplätze (z. B. Leuchtmittel) und ungefährliche Diskussionen zum Radweg bekamen ein paar Textzeilen.
Weder die schiere Größe noch die eingesetzte Chemie wurden thematisiert. Zynisch dagegen in Pfaffenhofen der Hinweis auf den Schall: Der neue Belag in Frauenzimmern machte eine neue Bewertung möglich. Da kann ja dann mehr LKW-Verkehr kommen. Dagegen berichtete die Heilbronner Stimme ein Jahr später, am 19.1.2021 über den Unmut der Anwohner Frauenzimmern, dass der angeblich lärmmindernde Straßenbelag die Geräusche nur um zwei bis drei Dezibel vermindert.