Frühjahr 2019: Natur illegal vergrämt

Auf den Feldern zwischen Winzergenossenschaft und TAXIS könnte jetzt die Feldlerche brühten. Doch illegal ohne jede rechtliche Grundlage wird seit Ende März auf ca. 15 Hektar der Vogel des Jahres 2019 mit Flatterbändern vergrämt. Hunderte von Holzstecken wurden beidseits des Römerwegs auf die Äcker gesteckt, die schnellstmöglich für das Werk 3 von Layher  weggeschoben werden sollen. Die Holzstecken wurden mit Flatterbändern verbunden, eine Maßnahme wie sie auch schon in anderen Verfahren vom BUND Heilbronn-Franken beobachtet wurde. Das ist nicht für die archäologischen Grabungen, die auch noch bis zum Brutende warten könnten. 

Im vorauseilenden Gehorsam für den Bau der Fabrik haben die Verantwortlichen nicht die Rechtskraft des Bebauungsplans zu Langwiesen IV abwarten können. Den Bürgerinnen und Bürger sowie Trägern öffentlicher Belange wurden im August letzten Jahres ein halbgarer Vorentwurf mit unvollständigem Umweltbericht zur Stellungnahme vorgelegt. Von den Bürgermeistern (z. B. BM Heckmann) wurde in den Gemeinderatssitzungen zur Vorstellung des Entwurfs betont, dass die frühzeitige öffentliche Beteiligung dazu dient, verschiedene Aspekte reinzuholen und den Entwurf zu diskutieren. Der BUND sowie Bürgerinnen und Bürger lehnten mit ihrer Stellungnahme das Vorhaben ab. Es wurde darüber hinaus gefordert, dass im unverbindlichen Flächennutzungsplan das Gebiet zur Bebauung herausgenommen wird. Sollte Vernunft und Weisheit endlich in die Zabergäugemeinden einfahren, kann das Verfahren also noch gekippt werden.

Man wird sich wohl damit herausreden, dass die Feldlerche als "besonders geschützte" Art nicht den Schutz der "streng geschützten" Arten nach §44 Bundesnaturschutzgesetz hat, sie nur während der Fortpflanzungszeit nicht zu stören sei, am besten lässt man sie erst gar nicht zur Brut kommen, ansonsten sei auf die Population nicht zu achten und es seien ja Feldlerchenfenster in der Nachbarschaft geplant. Die sind aber a) noch nicht ausdiskutiert! b) wie dargelegt Vergrämung ohne rechtliche Grundlage. c) wird ein allgemeiner Rückgang, auch der Allerweltsvögel festgestellt! Muss erst eine Art dezimiert werden, bis man auf deren strengen Schutz achtet? Das widerspricht der Konvention der biologischen Vielfalt und dem Prinzip der Nachhaltigkeit, zu denen sich Deutschland gegenüber den Vereinten Nationen verpflichtet hat.

Um den Nachhaltigkeitsversprechen per Etikett nachzukommen, hat Baden-Württemberg die Feldlerche in den  111-Artenkorb aufgenommen: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/die-111-arten

Und der Mensch fragt sich, wo denn die "malerische ländliche Umgebung" bleibt, mit der die Zweckverbandsgemeinde Stadt Brackenheim wirbt. Und wo ist im Zabertal "die unverbaute Landschaft", die auf der Homepage der Gemeinde Cleebronn lobpreist wird? Für den Tourismus ist jetzt das ganze Ausmaß dieses Frevels abgesteckt.

 

Der BUND hat am 15. April in einer Fotosession vor Ort ein Kreuz aufgestellt und Trauer gezeigt.

- Fortsetzung folgt nach dem Album -

Aus dem Hut gezaubert "Das sind nur potentielle Fortpflanzungstätten"

Wurde im einleitenden Artikel oben vom April 2019 nicht vorhergesagt, das man sich wohl damit herausreden wird, dass die Feldlerche nur besonders geschützt sei, sie nur zur Fortpflanzungszeit nicht zu stören sei, die Brut am besten unterbindet? Tatsächlich hatte dann das Landratsamt, Abteilung Umwelt, Bauen, Nahverkehr  ein Konstrukt aus dem Hut gezaubert: "Das sind nur potentielle Fortpflanzungsstätten".

Wie ein Informationsaustausch zwischen Landratsamt und BUND Mitte Mai sowie Antworten von Landratsamt (LRA) und Regierungspräsidium (RP) ergaben, veranlasste Layher das Aufstellen der Flatterbänder zur Vergrämung. Das LRA erfuhr erst Anfang April von den  Flatterbändern und entwickelte dann postum das Konstrukt mit den potentiellen Fortpflanzungsstätten um Layher von der Erfüllung des Verbotstatbestands nach §44 Bundesnaturschutzgesetz zu entlasten. Das LRA stellte es so dar, dass die Feldlerche erst herumzwitschern muss, dass sie genau dort jetzt brütet, bis eine Fläche geschützt wird. Dabei wurden 2018 dort Feldlerchen festgestellt, die die Felder als Fortpflanzungsstätten nutzten. Was gestern war, ist dann heute nur noch potentiell? RP und LRA drehten dann die Vergrämungsmaßnahme in eine Schutzmaßnahme um, damit eventuell brütende Feldlerchen nicht durch archäologische Grabungsarbeiten gestört werden und so ein Verbotstatbestand nach §44 BNatschG ausgelöst werden würde. Schutzmaßnahmen, die erst mit Rechtskraft des Bebauungsplans notwendig sind um archäologische Grabungen zu ermöglichen, die bis zur Rechtskraft oder mindestens Ende der Brutzeit warten können wurden inkl Grabungsarbeiten vorgezogen. Das Landesdenkmalamt hatte allerdings nur archäologische Voruntersuchungen im Vorfeld des Verfahrens zur Planungssicherheit empfohlen. Was dann folgte waren flächendeckende Arbeiten, die weit über Voruntersuchungen hinaus gingen. Es wird also trotz theoretisch offenem Ende des Verfahrens  immer wieder vorgezogen und umschreibt dies so, dass alles so sein müsse.