Stellungnahme zur 2. Änderung Entwurf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Langwiesen IV"

öffentliche Auslegung 25.5.  - 22.6.2021

Peter Kochert, 15.6.2021 (Naturpädagoge, Jugendbegleiter, Lehrbeauftragter, Wildbienenzüchter)

Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu
Marktplatz 1
74336 Brackenheim


Layher Werk 3,
Auslegung 2. Änderung Entwurf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Landkreis: Heilbronn
Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu
Gemarkung: Cleebronn
Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften
„Langwiesen IV“
Öffentliche Bekanntmachung vom 14.5.2021 und Öffentliche Auslegung 25.5.2021 bis 22.6.2021


Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich lehne den Bebauungsplan Langwiesen IV weiterhin ab. Siehe Stellungnahme vom 19.6.2020 zur ersten Änderung mit Kochert/ Böhringer/ Korn sowie die in die Öffentlichkeit getragene Kritik.


Die Unterlagen Umweltverträglichkeitsprüfung und Immissionsprognose kamen neu hinzu! Sie sind somit als Änderung der Unterlagen einzustufen.

 

Immissionsprognose
Auf Seite 10 der Immissionsprognose wird bei der Auflistung für das Schutzgut „Mensch“ so getan, als ob mit Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete, Bebauung im Außenbereich dieses Schutzgut ausreichend repräsentiert sei. Es muss jedoch weiter differenziert werden, dass direkt neben der geplanten Verzinkerei die WG Cleebronn-Güglingen liegt.
Hier werden Lebensmittel produziert: Wein, Traubensaft. Zur Weinlese im Spätsommer werden die Trauben in einer Kolonne von Traktoren offen angefahren und offen verarbeitet. Die Maische steht offen im WGBetrieb. Damit ist über einige Tage die Vorverarbeitung im Einfluss der Abluft der Verzinkerei. In den Kellern lagern Wein, nach der Weinlese müssen die Gärtanks belüftet werden. Gase aus der Verzinkerei Layher werden angesaugt. Entfernung ca. 300 Meter.
Es handelt sich hierbei also um Lebensmittel, nicht etwa um Schrauben in einem Gewerbegebiet. Unverständlich ist, dass die WG den Anspruch an Preisauszeichnungen hat, aber der Wein dann die saure Note von Chlorwasserstoff, Cadmium und anderen Beistoffen der Auflistung Immissionsprognose hat.


Betroffen von der Abluft sind zudem die Angestellten der WG in Produktion und Verwaltung. Und im Wohngebiet Frauenzimmern: Im Einfluss der im Abschnitt "Winde und Luftsrömung" herrschenden Verhältnisse kochen Bewohner mit der Abluft Mahlzeiten, schlafen, machen Homeoffice und Hausarbeit. Weiteres im Einfluss der Abluft: Kindergärten, Kleinbetriebe, Bauernhof, Metzgerei, Restaurant, Lebensmittelmarkt usw


Wichtig im UVP-Verfahren waren die Mengen der durch die Schornsteine entweichenden Gasen mit zum Teil hohen Temperaturen von bis zu 600°C sowie Stoffen wie Chlorwasserstoff (12000 kg/Jahr), Stickoxid (16000 kg/Jahr) und Cadmium aus der Verunreinigung von Zink bei einem Durchsatz von 11400 t/Jahr. Beim Durchsatz von 120.000 Tonnen Rohgut/ Jahr summieren sich viele kleine Grenzwerte auf. Die Verdünnung von Stoffen im hohen Volumenstrom (z. B. Kamin Q1 60000 m3/h) führt aber trotzdem zu Anreicherung bei Aufsummierung.


Winde und Luftströmung
Das Strömungsgutachten von Ingenieurbüro Lohmeyer sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung (Viresco) und Umweltbericht (Münzing) versuchen darzustellen, dass alle thermischen Kaltluftsrömungen nach Osten abfließen und die Hauptwindrichtung von Westen weht.
Durch die Klimaveränderung hat sich der Jetstream so entwickelt, dass von einer Hauptwindrichtung nicht mehr gesprochen werden kann und das Zabergäu unter dem Einfluss wechselnde Windrichtungen steht und diese über Wetterphasen bestehen bleiben. Damit wird die Verteilung der Abluft auf die Wohngebiete noch verstärkt.
Bei verlangsamten und ausgebeulten Jetstream kann sich eine Hochdruckwetterlage ausprägen, die wochenlang zu stehender Luft führt, womit sich über dem Zabergäu eine Abluftglocke bildet. Das Zabergäu weist mit den umrahmenden Bergen ohnehin schon einen ungünstigen Luftaustausch auf. (Siehe Erörterungstermin zur UVP 27. Februar 2020)
Ich vermisse die Berücksichtigung der von den Kaminen emittierte bis zu 600 Grad heiße Luft im Modell. Die nächtlichen Kaltluftströmungen werden so auch nach Nordwesten abgelenkt.


Unzureichende Kaminhöhe
Schornsteinhöhe sollte nach der Anhörung UVP 27.2.2020 neu ermittelt werden. Dies ist nicht erfolgt. Die vorgelegte Umweltverträglichkeitsprüfung ist immer noch auf dem Stand von vor dem 27.2.2020. Die Schornsteinhöhe muss ab Dach gemessen werden.


Seite 29 Immisionsprognose falsch: "Die notwendige Schornsteinhöhe für die Quellen der geplanten Anlage ist somit mit 28.2 m über Grund anzusetzen. "


In der Anhörung vom 27.2.2020 wurde aber eine Neuberechnung gefordert (Siehe Niederschrift des RP Stuttgart zum Erörterungstermin 27.2.2020 und Aussage Diplommathematiker Harry Block):


Versauerung durch niedrige Kamine und Anreicherung HCL:
Sprecher: Durch diesen Salzsäurenebel ist eine Versauerung der Böden sowie die Einlagerung von Schadstoffen zu erwarten, zu denen noch andere Umweltgifte gehören. Dabei handelt es sich eigentlich um irreversible Vorgänge. Dadurch wird die Bodenbiologie durch die Absenkung vom pH-Wert und den Schadstoffeintrag extrem negativ beeinflusst und die Bodenfruchtbarkeit geht verloren. Dem Ganzen kann man nur durch bestimmte
Kulturmaßnahmen wie zum Beispiel eine Kalkimpfung vom Boden entgegenwirken. Da frage ich jetzt als Landwirt, wer kommt für diese zusätzlichen Kosten auf? Wer bezahlt mir das?
Sprecher: Für mich war wesentlicher, dass das Dach ja Ausgleichsmaßnahme ist. Das heißt, Sie müssen nachweisen, dass die Funktion dieses Daches auch erfüllt wird. Und deswegen ist dieser Einwand relativ wichtig. Weil wenn ich Ökopunkte für etwas bekomme, was überhaupt nicht vorhanden ist, weil es sowieso schon kaputt ist oder weil es gar nicht geht, dann ist es ein Witz. Deswegen würde ich sagen, das prüfen Sie mal, bevor Sie denen Ökopunkte zusprechen für etwas, was unter Umständen gar nicht erfüllt ist. Haben Sie ein Gründach auf Ihrem alten Werk? Dann könnten Sie es
nachweisen und sagen, bei uns funktioniert es. Mir ist bekannt aus der Raffinerietech-nik, dass HCl sich negativ auf Gründächer auswirkt. Da wächst einfach gar nichts.


Kaminhöhenberechnung:
Sprecher: Ich habe bei den Emissionen natürlich nachgeschaut, wie die Wissenschaft im Augenblick zu Chlor und Chlorwasserstoff steht. Ich habe Empfehlungen der Tech-niker und Ingenieure zum Abstand für Chlorbetriebe von 1.343 Metern zum Wohnge-biet und für Chlorwasserstoff von 1.411 Meter zu einem Wohngebiet gefunden. Wenn Sie Ihren Plan zur UVP anschauen, dann reißen Sie diese Abstandsempfehlung in allen Punkten. Diese
Abstandsempfehlung finde ich aber trotzdem sogar widersinnig von Ingenieuren, weil die giftige Dosis bei Chlor nach den EPRG-2-Werten 3 ppm ist, und bei Chlorwasserstoff 20 ppm. Es müsste also sogar Chlor wesentlich stärker ein-bezogen werden. Was rechnen Sie da? Sie rechnen das Gebäude plus den Kamin. Das ist meiner Ansicht nach nicht erlaubt. Kaminhöhe ist etwas anderes wie Gebäudehöhe plus Kamin. Nur weil sie es auf das Gebäude stellen, heißt das nicht, dass die Kaminhöhe da eingehalten wird. Das ist für mich eine dubiose Rechnerei, weil dann nämlich die Emissionswerte durch die Verdünnung durch Luft, sprich durch Ausbrei-tung, anders sind. Je höher der Kamin, desto geringer ist die Immission bei gleicher Emission
selbstverständlich. Und damit ist die Anlage, nach diesen Empfehlungen nicht genehmigungsfähig.


Verhandlungsleiterin: Kann die Gutachterin etwas zur Berechnung der Kaminhöhe sagen? Denn da war im Prinzip die Einwendung enthalten, die Berechnung sei nicht richtig erfolgt.


Sprecher RP: Sie haben schon recht, es heißt immer Höhe über Grund und nicht über Gebäuden.


Gutachterin: Wir haben ermittelt, welche Höhe über den Gebäuden notwendig ist, damit der Kamin durch das Gebäude nicht in seiner Abströmung beeinflusst ist. Das sind 11,5 Meter über dem Gebäude, was 28,2 Meter über Grund ergibt, die wir dann als Kaminhöhe über Grund angesetzt haben. Das ist die Forderung der TA Luft, tut mir leid.


Sprecher: Die TA Luft enthält nur die echte Kaminhöhe, nicht irgendwo daraufgestellt.


Verhandlungsleiterin: Die Berechnung werden wir überprüfen und schauen, ob die Unterlagen dem entsprechen, was nach TA Luft und weiteren Richtlinien und Vorgaben vorgegeben ist.


Sprecher: Die gesamte Berechnung aller Emissionen ist falsch. Ich fordere, dass Sie neu auslegen und das Verfahren neu beginnen.


Verzinkerei kommt im Ganzen ohne Teilrealisierung und damit die Immisionen
Der Satz „. Im ersten Realisierungsabschnitt sind keine Anlagen enthalten, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.“ in Abschnitt 1.6 c) Seite 10 der Begründung ist falsch, da laut RMZ Seite 545/2021das Werk nun im ganzen gebaut wird. Die optionale Umsetzung in Realisierungsabschnitten wurde nach dem Rumgeeiere wieder verworfen. Damit muss jetzt auch über
das immissionsschutzrechtliche Verfahren entschieden werden.


Nach Information aus dem Regierungspräsidium Stuttgart, 8.6.2021 legt man sogar die Hände in Schoß und meint weil das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren derzeit noch keine Planreife habe, könne das immissionsschutzrechtliche Verfahren seit letztem dreiviertel Jahr ruhen. Das Regierungspräsidium als zuständige Behörde des immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens weigert sich auch auf das Bebauungsplanverfahren des Zweckverbandes Einfluss zu nehmen.


Dabei wird der Punkt VORHABENBEZOGEN weder vom Regierungspräsidium noch vom Zweckverband gewürdigt. Ich hatte dies in meiner Einwendung letztes Jahr zur 1. Änderung breit begründet. Die Verbandsversammlung verweigerte aber, sich mit dem Aspekt, dass die eingesetzten Säuren und andere Chemikalien, Zink bereits beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Rolle spielen auseinanderzusetzen. Ich widerspreche weiterhin der Einschätzung der Verwaltung, das Immissionsschutzverfahren hätte mit dem Bebauungsplan nichts zu tun. Warum liegen dann die Unterlagen der UVP zu dieser Auslegung bei?
Es wurde und anderem wegen dieser Nichtbehandlung eine Petition beim Landtag eingereicht, die anerkannt wurde.


Mit BVG-Urteil 29.4.2021 erfordert neue Bewertung bisheriger Einwendungen
Mit BVG-Urteil 29.4.2021 bzgl Art 20aGG, CO2-Budget und 1,5 Grad Ziel ist der Werksbau nicht mehr verantwortbar. Meine und andere weggewogenen und ignorierten Einwendungen zum Klimaschutz müssen vor diesem Hintergrund neu bewertet werden. Ich schrieb in meiner Stellungnahme vom 19.6.2020 zur 1. Änderung des Entwurfs:
Aus der Fläche kann eine Wiesenlandschaft mit Agroforstwirtschaft werden. Layher und der Zweckverband sind zusammen mit der Verwaltung bis hinauf zu Ministerpräsident Kretschmann auf dem falschen Pfad, bzgl Laissez-faire beim Flächenverbrauch wie beim Zuarbeiten für den Klimawandel, letzteres ist auch Folge von ersterem.


Für die im Pariser Klimaabkommen als Ziel festgelegte Erwärmung von 1,5 Grad dürfen zur Einhaltung mit 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit laut Bericht des IPCC von 2018 mit Stichtag 1. Januar 2018 nur noch 420 Gigatonnen CO2 in die Atmosphäre ausgestoßen werden. Bei dem Denken „Unsere Kapazitäten sind erreicht, wir brauchen eine neue Fabrik, wir wollen neue Märkte erschließen“ tickt die Uhr rasend schnell. Da bleiben jetzt bei jährlichen 42 Gigatonnen keine 10 Jahre mehr. Aber die sterbenden Wälder und rissige Böden, ungesunde Hitze, dürrer April und die aus dem Takt geratene Natur sind für den Zweckverband anscheinend noch nicht Warnungen genug. ...


Dazu beschloss die Verbandsversammlung, dass an der Planung festgehalten wird
=>Antwort: Kenntnisnahme. Über diese Stellungnahme wurde bereits beraten und Beschluss gefasst. An der Planung wird festgehalten.


Bei anderen Warnungen vor dem Beitrag zum Klimawandel hieß es nur „Kenntnisnahme“
So zur 1. Änderung: (03_BPlan_Langwiesen IV_Begründung mit Nachträgen.pdf –Seiten 129-133)
... , AUCH DAS KLEINE ZABERGÄU KANN SEINEN BEITRAG ZUR GLOBALEN FRAGE MIT DEGROWTH BEISTEUERN. Naomi Klein beschrieb 2016 in ihrem Buch „Die Entscheidung - Kapitalismus vs. Klima“ den Zusammenhang zwischen Erderwärmung und extraktivistischem Wirtschaftsmodell. Deutschland hat als Mitglied der G7 und G20 gehörigen Anteil am Klimawandel mit seiner Predigt vom Wachstum ...

 

... Der Weltklimarat IPCC hatte in seinem am 8. Oktober 2018 herausgegebenen Bericht unmissverständlich klar gemacht, dass eine maximale Erwärmung von 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau eingehalten werden kann und muss. Die Menschen und die Regierungen haben keine Zeit mehr, nochmal 20 Jahre zu verbummeln. Jahr um Jahr nehmen die Katastrophen an Ausmaß und Anzahl zu, beim weiter so wird die globale Mitteltemperatur bereits in den 2040er Jahren die 1,5 Grad –Schwelle erreichen. Und das weiter so wird im Zabergäu mit den Plänen des Regionalplans (Entwicklungsachse Lauffen – Zaberfeld), Flächennutzungsplänen und darüber hinaus (Erweiterungen) besonders exzessiv praktiziert. DAS  ARGUMENT, ANDERE VERFAHREN SIND NICHT TEIL DIESES VERFAHRENS IST UNSERIÖS. STELLEN SIE SICH DER AUFSUMMIERENDEN WIRKUNG DIESER EINGRIFFE. Wenn der Regionalplan zur Begründung von Langwiesen IV herangezogen wird, kann dies auch in umgekehrter Richtung erfolgen, in dem ein zuviel von allem, all dieser GI-Schwerpunkte und Entwicklungsachsen gesehen wird.

...
Beton ist nicht nur eine Ressourcenschleuder, sondern auch ein Klimakiller, siehe
Harald Lesch: Klimakiller Zement, Beton …..Der jährliche CO2-Ausstoß des weltweiten Luftverkehrs ist gerade mal halb so groß wie die Emissionen der Weltbetonproduktion. Denn Beton nutzen wir in rauhen Mengen. Von allen Rohstoffen verbrauchen wir Menschen nur Wasser noch mehr als Beton. So kommt jedes Jahr pro Mensch ein Kubikmeter Beton neu in die Welt, und jede Tonne Beton bedeutet 100 Kilogramm CO2 mehr in der Atmosphäre. ...

Außer nur Kenntnisnahme wollte sich die Verbandsversammlung nicht der Verantwortung stellen und sah mit „Fragen zu anderen Verfahren bzw. den raumordnerischen Vorgaben können in diesem Bebauungsplan nicht gelöst werden.“ keine aufsummierende Wirkung und versteckte sich hinter dem Einzelfall.


Der herbeigeredete Bedarf wurde über die Mahnung zu den Grenzen des Wachstums gestellt, stur wird an überkommener Planung festgehalten. So fand auch folgende Einwendung zum Vorentwurf, Auslegung 20.8. bis 20.9.2018 , PDF Seite 60 keine Berücksichtigung:

Zum anderen ging die Zeit mit der Erkenntnis über die Grenzen des Wachstums (Club of Rome 1972) und der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 mit der Verankerung der Nachhaltigkeit über diese rund 50 Jahre alte Planung. Die Notwendigkeit zur Beachtung der daraufhin gestärkten Schutzgüter in den Gesetzen wie Boden und Klima wird mit diesem Hitzesommer unterstrichen.
Aus dem von Landwirtschaftsminister Hauk genannten Klimawandel als Ursache für Ernteausfälle und Futtermittelknappheit (Heilbronner Stimme, 15.8.2018) müssen Konsequenzen gezogen werden. Zum einen sind die gerade in den gemäßigten Breiten vorkommenden Ackerböden mit ihrer Fähigkeit zur Humusbildung und hohen Qualität zu sichern. Dann muss dem Klimawandel begegnet werden, zum einen direkt mit dem der Erhalt der Böden mit ihrer Kohlenstoffbindung, zum anderen mit dem Übergang zur Postwachstumsgesellschaft. Ein weiter so ist völlig aus der Zeit gefallen.


Antwort Verbandsversammlung: 2019: Kenntnisnahme.
Wie am vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan deutlich wird, besteht für die gewerblichen Bauflächen ein nachgewiesener
Bedarf. Eine Streichung wäre daher aus Sicht des ZWZ nicht sinnvoll, zumal der Gewerbeschwerpunkt auch regionalplanerisch vorgesehen
ist.


Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.4.2021 wo der Artikel 20a GG mit dem Gebot zum Klimaschutz gestärkt wurde müssen diese Einwendungen neu bewertet werden.

Der Entscheidungstext des BVG-Urteils sagt genau wie die Einwendungen, dass das nationale CO2-Budget zum Einhalten des 1,5 Grad-Ziels in den kommenden 10 Jahren ausgeschöpft wird, Grenzen erreicht werden. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass sich Deutschland trotz des globalen Charakters des Klimawandels und seinem Anteil von „nur“ 2% an den CO2-Emissionen (Externe deutsche Verursacherquellen nicht mit eingerechnet) nicht mit dem Verweis auf andere Länder aus der Verantwortung herausreden kann. Vielmehr darf Deutschland wegen des international erforderlichen Zusammenwirkens zum Klimaschutz für andere Staaten keine Anreize setzen, dieses Zusammenwirken zu  unterlaufen. „Die Schaffung und der Erhalt von Vertrauen in die Erfüllungsbereitschaft derVertragsstaaten gelten damit als Schlüssel zur Effektivität des internationalen Klimaschutzabkommens.
Das Abkommen setzt gerade darauf, dass die einzelnen Staaten ihren eigenen Beitrag leisten. Verfassungsrechtlich ist dies insofern bedeutsam, als der durch Art. 20a GG gewiesene Weg zu global effektivem Klimaschutz derzeit vor allem über dieses Abkommen führt“
Dies gilt auch heruntergebrochen auf die Kommunen, da auch sie mit „vollziehende Gewalt“ bei der Verpflichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen angesprochen sind.


Das BVG fasst den Gesetzgeber bei seiner verfassungsrechtlich angesagten Konkretisierung des Klimaschutzziels, die  Erderwärmung auf möglichst 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.


BVG: „4. Zur Sicherung der Freiheiten über Generationen sind Freiheitschancen verhältnismäßig zu verteilen. Der Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.


Randnummer 244 Entscheidung Bundesverfassunggericht
a) Nach der verfassungsrechtlichen Maßgabe, die Erderwärmung bei deutlich unter 2 °C und möglichst 1,5 °C anzuhalten, ist die Menge an CO2-Emissionen, die noch im Einklang mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot in die Erdatmosphäre gelangen dürfen, begrenzt. Ein auf
Deutschland entfallender Anteil an den verbleibenden Emissionsmöglichkeiten wird nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 ungeachtet der genauen Größe des Restbudgets jedenfalls zu einem nicht unerheblichen Teil verbraucht. Nach der Berechnung des
Sachverständigenrats bleibt bei Verfolgung einer Temperaturschwelle von 1,75 °C bei 67%iger Zielerreichungswahrscheinlichkeit nach 2030 allenfalls noch ein minimaler Rest an Emissionsmoglichkeiten, der angesichts des fur 2031 noch zu erwartenden Emissionsniveaus kaum für ein weiteres Jahr genügte (oben Rn. 231 ff.). Zur strikten Wahrung des durch Art. 20a GG vorgegebenen Emissionsrahmens waren danach Reduktionsanstrengungen aus heutiger Sicht unzumutbaren Ausmaßes erforderlich, zumal die allgemeine Lebensweise auch im Jahr 2031 noch von hoher CO2-Intensitat geprägt sein dürfte.


Der Bau und Betrieb der Layher Fabrik reicht also längst in Jahre, wo nur noch wenig vom CO2-. Budget bleibt. Um den damit verbundenen unverantwortlichen und verfassungswidrigen Impact auf den Klimawandel mit diesem Monster im Zabergäu nochmals – nach den weggewogenen Einwendungen 2018 bis 2020 – zu verdeutlichen hier die Einflussfaktoren:


Der Weltklimarat (IPCC) und Architects for Future listen zu den Pfaden zum Klimaschutz auch die Bauwende. Beim verfassungsgemäßen Klimaschutz kommt Deutschland nicht an der Bauwende vorbei. Bauen belastet das Klima neben der Raumwärme auch mit der Gewinnung der Rohstoffe, Herstellung der Baustoffe und Flächenfraß mit Bodenzerstörung.


a) Klimakiller Beton: Allein die globale Betonproduktion verursacht fast dreimal so viel CO2-Emissionen wie der Flugverkehr (vor Corona). Laut einer Grafik des ORF machen diese Emissionen 8% der weltweiten CO2-Emission aus, Flugverkehr 2%: https://science.orf.at/v2/stories/2988476/ In der Zementherstellung entfallen zwei Drittel auf die rohstoffbedingte Prozessemission (also die chemische Reaktion) und ein Drittel auf die Brennstoffemission
Die prozessbedingte Abscheidung von Co2 aus Kalkstein heißt Kalzinierung: CaCO3 --> CaO + CO2


b) Weiterer Klimaschaden durch die Zerstörung des lebendigen Bodens, hier 11,8 Hektar Grundfläche. Böden sind eine große Kohlenstoffsenke – neben ihrer Funktion als Grundlage für Ackerbau, Landschaft, Lebensräume des Menschen, Fauna und Flora. Man schätzt, dass der Humus der Erde dreimal so viel Kohlenstoff bindet wie aller Bewuchs. Weshalb der Aufbau von Humus wichtig ist, statt kurzfristig mit Zerstörung Interessen zu bedienen. In Europa binden Böden mit der
Bodenbedeckung neben Bäumen und Totholz 67% Kohlenstoff.

==> https://www.boell.de/de/bodenatlas , Seiten 12 „Das unsichtbare Ökosystem“/ 16 „Der große
Kohlenspeicher“


c) Zudem kommt der enorme Ressourcenverbrauch für das Baumaterial hinzu. Nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes und Zusammenfassung von Architects for Future (https://www.architects4future.de/statement) verbaut die Bauwirtschaft jährlich 517 Millionen Tonnen mineralische, nicht nachwachsenden Rohstoffe in Deutschland, was 90% der gesamten inländischen Rohstoffentnahme entspricht. 2016 wurden in Deutschland 52 Mio Tonnen Kalkstein
und Gips sowie 425 Mio Tonnen Sand, Kies und gebrochene Natursteine verbaut. Inländisch abgebaut wurden in jenem Jahr 78 Mio Tonnen Kalkstein und Gips sowie 416 Tonnen Sand, Kies und gebrochene Natursteine.


Böden, Biotope, fruchtbare Äcker und Landschaft werden sowohl im „Ländle“ als auch global für Zement und Beton zerstört, denn für Zement wird Kalkstein benötigt. Dazu fressen sich hierzulande z. B. an der Enz (Vaihingen), Wössingen (an der B293 Kreis Karlsruhe) die Zementwerke mit ihren Steinbrüchen im Tagebau in die Landschaft. Auch in anderen Ländern wird in
Lebensräume der Menschen und Biozönosen eingegriffen. Dazu wird Widerstand von der Aktion CemEND organisiert: Zukunft statt Zement. Insbesondere Beobachtung des Treibens von Heidelberg Cement. Treibhausgase, Umweltzerstörung, Verstöße gegen Menschenrechte (Abbau Kalkböden- / Gebirge z. B. Indonesien)
https://cemend.earth/


d) Zum Beton wird außer Zement aus Kalkstein auch Sand und Kies gemischt. Auch dies sind endliche Rohstoffe. Von Harald Lesch, Arte, SWR, Report Mainz, ZDF Frontal21 und jüngst Jan Böhmermann im ZDF Magazin Royale 9.4.21 – seit mindestens 2007 liegt der Raubbau von Sand auf dem Tisch. In den Betonbauten stecken die Strände, Meeresböden und Flusssedimente der Welt, aus der Deutschen Bucht auch der Nordseeboden. Wo Sand hochgeholt wird, rutscht Sand von den Stränden nach. Diese Sedimente und Strände fehlen aber vor Ort und bewirken dort Uferabbrüche, Überschwemmungen, Versalzung, Not, Verarmung, Vertreibung. Ökosysteme auf den Meeres- und Flussböden werden vernichtet. Man spricht berechtigt von Sandmafia. Auf diesem dreckigen Geschäft ist auch Baden-Württemberg gebaut.


e) Die Heizleistung für das Zinkbad in Größenordnung eines Dorfes mit 1200 Einfamilienhäusern befeuert den Klimawandel. 30 erdgasbefeuerten Brenner mit einer Leistung von jeweils 115 kW werden soviel Heizleistung wie etwa 1200 Einfamilienhäuser verbrauchen.
(https://heizung.de/gasheizung/wissen/durchschnittlicher-gasverbrauch-als-hilfreicher-richtwert/)
30 x 115 kW x 24h x 350d = 28980000 kWh / a mit 15 Tage Pause
„Aktuell werden in Deutschland je Quadratmeter Wohnfläche durchschnittlich 16 Kubikmeter beziehungsweise 160 Kilowattstunden Gas in einem Jahr genutzt.“
28980000 kWh / a/ 160 kWh / a pro qm / 150 qm = 1207 Häuser


Fazit: So werden Klimaschutzziele auf Jahre nicht eingehalten. Keine Reduktion der Treibhausgase.
Kipppunkte werden sich durch Bodenzerstörung, Bautätigkeit, Energieverschwendung bei Produktion beschleunigen. Klimaneutralität ist nicht zu erkennen. Dem BVG-Urteil wird nicht Rechnung getragen.


BVG-Urteil 29.4.2021, Entscheidungstext
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html


Kläranlage
Laut Bericht Heilbronner Stimme vom 28.5.2021 ist die Kläranlage Frauenzimmern bereits heute weit über dem Limit dessen was sie verarbeiten kann. Sie ist größter Verschmutzer der Zaber, attesttiert vom Wendlinger Büro am Fluss. An der für Kinder eingerichteten Furt an der Zaber in Lauffen ist deshalb das Baden verboten (ausdrückliches Verbotsschild wegen Schadstoffen) . Nun plant Layher mit 12000 Kubikmeter eine weitere Abwasserzufuhr welcher von der Menge her 2000 Haushalten entspricht. Das Abwasser ist aber nicht von der Kategorie Haushalts- oder Sozialabwasser sondern Industrieabwasser mit Restmengen HCL, Zink und anderer Stoffe ggf innerhalb erlaubter Grenzwerte. Die Kläranlage ist aber nicht für Industrieabwasser dimensioniert. Beim Ausbau der Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete im Zabergäu blieb die Kläranlage auf dem Stand für ein Städtchen mit Mischgebieten.
Zum Abwasser aus der Produktion kommt noch das Abwasser aus dem Sozialbereich hinzu. Bei der unzureichenden Reinigungskraft der Kläranlage ist die Folge laut Bürgermeisterin Diana Kunz eine messbare Senkung des Sauerstoffgehalts sowie eine erhebliche Belastung mit Stickstoff.
Von Dachflächen und versiegelten Hofflächen werden Abwässer direkt, geregelt über das Regenrückhaltebecken in die Zaber geleitet. Damit werden aber auch die unter den niedrigen Kaminen angesammelten Salzsäure- und Cadmiummengen ausgewaschen sowie Abriebe, Öle und andere Stoffe eingeleitet.


Dazu kommt der Frischwasserverbrauch der Fabrik von 160m3 pro Woche (Seite 27 UVP), also Trinkwasser. In den letzten Jahren wurde die Bevölkerung und Landwirte durch die auftretenden Trockenperioden im Sommer zum "Wassersparen" aufgerufen. Ein neuer Großverbraucher passt nicht zu dieser Ansage. Im Zuge des Klimawandels ist das nicht nicht zu verantworten.
Die Rechnung 12000 m3 / 160 m3 pro Woche = 52 Wochen geht nicht auf. Der wöchentliche Verbrauch wird größer sein.


Lärm nachts wird unterschätzt und runtergespielt
In der schalltechnischen Untersuchung sind Angaben zu Geräuschspitzen angegeben, die angeblich nur tagsüber im freien erzeugt würden:
Kofferraum schließen Pkw 99,5 dB(A) Betriebsbremse Lkw 108 dB(A) Gabelstapler Klappern 112 dB(A).


Zum Betrieb zwischen 22 Uhr und 6 Uhr fehlen Lärmangaben. Selbst wenn mit 20 Staplern, 150 Arbeiter der Frühschicht der Außenlärm um 6 Uhr beginnt, ist dies für die meisten Anwohner noch Nachtzeit. Insbesondere am Wochenende (Fr auf Sa), Feiertags sind die Anwohner besonders empfindsam. Sehr stark betroffen sind Kinder mit ihrem jungen Gehör und höherem Schlafbedürfnis. Ab dem Frühjahr bis zum Herbst stehen des Nachts bei Vielen auch die Fenster offen.
Lärm macht krank!


Es ist völlig offen, für was die dritte Schicht 22 Uhr bis 6 Uhr produktives schaffen soll, wenn sie ohne den üblichen, auf der Hoffläche stattfindenden Werksbetrieb auskommt. Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens soll die Fabrik eine abgeschlossene Halle sein. Angeblich ohne Staplerverkehr, ohne Materialaustausch mit den LKWs. Daran habe ich erhebliche Zweifel.


Nach Schichtende der zweiten Schicht 22 Uhr werden die 150 Arbeiter sich möglicherweise noch an den Autos mit Gesprächen aufhalten. Dadurch kommt es zu einem sich bis Mitternacht verzögerndem klappern der Autotüren.


In der Schalltechnischen Untersuchung fehlen Prognosen für das Weingut Essig (Ranspacher Hof) und die Aussiedlerhöfe.


Die in die Schallprognose eingegangen LKW-Fahrten der schalltechnischen Untersuchung (1) ist viel zu gering gegenüber dem Verkehrsgutachten (2):
(1): 25 LKW Eingang, 25 LKW Ausgang, 16 LKW intern , 5 nachts
(2): 52 LKW Eingang, 52 LKW Ausgang
Das Verkehrsgutachten war wiederum von nur 5 Tagen Produktion in der Woche (Montag bis Freitag) ausgegangen. Der Verkehr wird also mit dem Samstag noch mehr.


Die Angaben in den Untersuchungen sind widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. Die Wohnqualität in Frauenzimmern wird vermindert und führt zu einem überdimensionalen Geräuschpegel. Autos und LKWs werden frühen Morgen bis in den späten Abend über die ausgebauten Straßen von Frauenzimmern brummen. Da legt bereits der Umweltbericht mit der Empfehlung zum Abriss von Häusern und einsetzen eines Kreisverkehrs Karten. Seite 71 "Insbesondere beim zentralen Knotenpunkt Brackenheimer Straße / Cleebronner Straße in der Ortsmitte von Frauenzimmern ist dies durch die räumliche Enge nur mit Eingriffen in die bestehende Bebauung möglich. Sollte dies jedoch denkbar sein, wäre die Realisierung eines Kreisverkehrs (Minikreisel) zu empfehlen. "


Zu dem ganzen Lärm der Stapler, LKW, PKW, Autotüren kommt noch das ständige Grundrauschen und tönen der technischen Anlagen. Die Fabrik stört mit 90 dB tags UND nachts.


Boden unverfroren missachtet, Gelände wieder herstellbar
Die Gutachter der neu hinzugekommenen Umweltverträglichkeitsprüfung (Büro für Umwelt- und Landschaftsplanung Viresco) schreiben, dass dieser Bau zur Zerstörung aller Bodenfunktionen führt. Die Empfindlichkeit der Flächen wird in unverfrorener Weise missachtet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.4.2021 zur Stärkung Art 20a GG ist vom Klimaschutzgebot auch wegen der Verpflichtung zum Schutz der Lebensgrundlagen auf die Bodenfunktionen zu übertragen. Das BVG schrieb im Entscheidungstext u. a. in Leitsatz e 4 "Zur Sicherung der Freiheiten über Generationen sind Freiheitschancen verhältnismäßig zu verteilen. Der Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.
Hier wurden aber bereits rund 15 Hektar wertvollste Ackerböden 2019 - 2020 im vorauseilenden Gehorsam vernichtet. Die sinnlose vernichtete Fläche ist wiederherzustellen, dazu gibt Dokument 04_7_Teil 2 der Begründung_Umweltbericht_Anlage 6_Bericht Oberbodenmanagement.pdf verbliebene Humusmieten an, die verwendet werden können.


Diese Erdhügel als Humusmieten bezeichnen zu können, bezweifle ich jedoch stark, da das Bodenmanagement, also die Abtragung der Humusschicht beim ersten Versuch im Jahr 2020 schon gescheitert war. Der Fehler lag damals schon beim Durchmischen von Mutterboden aus tieferen Erdschichten mit Humusboden. Jetzt jongliert man mit dem Ökopunktesystem erneut für die verbliebenen
Erdhügel als angeblichem Humusboden.

Mit biodynamischen Bodenverbesserungsmaßnahmen (z. B. Demeter) kann aus dem degradierten Boden wieder Boden mit Humusschicht werden.


Falsche Ausgangsbeschreibung Umweltbericht – es ist ein Biotop!
Im Jahr 2020 hat sich durch den Stopp der Arbeiten auf dem Gelände ein Biotop entwickelt. Völlig ohne Grünordnungsplanung zeigte die Natur, was sie auf dem malträtierten Gelände, den übrigen Erdhügeln, Gruben mit Tümpel noch konnte. Die Biozönosen besiedelten Erde und Wasser. Feldflora ging mit üppiger Blüte auf. Die streng geschützte Wechselkröte zog ein, auch sie fand dieses Gelände attraktiv. Das Biotop erlangte eine derartige Bedeutung, dass man einen kilometerlangen Krötenschutzzaun um das geplante
Werksgelände zog.


Der Umweltbericht schreibt fälschlicherweise immer noch
In Abschnitt 3.1.2:
Beim Plangebiet handelt es sich um eine intensiv konventionell landwirtschaftlich genutzte Fläche mit dem üblichen Einsatz von chemischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 3.6.1:
"Das Plangebiet selbst liegt in einer weitgehend ausgeräumten Feldflur, die intensiv ackerbaulich genutzt wird."
Abschnitt 3.10:
... wobei die Vegetation derzeit angesichts der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung derzeit schon deutlich anthropogen überformt ist.


Der Umweltbericht ist also veraltet und muss der Tatsache, dass dort keine intensive landwirtschaftliche Nutzung mehr ist gerecht werden. Dort ist ein extensives Biotop.


Die Bewertung des Bodens mit mittlerem Bilanzwert 13,95 Ökopunkte ist falsch. Es kein Standort mehr für Kulturpflanzen, sondern für natürliche Vegetation.

Auch die Stillgewässer müssen bewertet werden.
Dann werden aus den 3 bis 4 Ökopunkten für den Punkt „Standort für Kulturpflanzen“ z .B. 15 ÖP für Pioniervegetation auf Sonderstandorten laut Ökokontoverordnung. (Evtl andere Biotoptypen richtiger, jedenfalls einige Faktoren mehr als 4 Ökopunkte).


Steigt die Bewertung mit Ökopunkten bereits um 10 pro Quadratmeter, so sind 109.868 m² x 10 ÖP/m² = 1.098.680 ÖP zusätzlich auszugleichen.


Auch die in Kapitel 3.5.1 beschriebene potentielle natürliche Vegetation stimmt nicht mehr. Der Umweltbericht schreibt fälschlicherweise, dass die potentielle natürliche Vegetation (pnV) auf den Flächen für die geplante Fabrik der Waldmeister-Buchenwald (im Übergang zu Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald – vielfach mit Ausbildungen von Frische- und Feuchtezeigern) sei.


Damit wird außer acht gelassen, dass mit der Betonierung der Landschaft zum Klimawandel beigetragen wird, der eben jenen potentiellen Buchenwäldern in unseren Lagen den Garaus macht. Potentielle Flächen werden bald Steppenlandschaften sein wenn man die anthropogene Bewässerung sein lässt. Die Waldzustandsberichte geben der Buche zwischen Stromberg und Heuchelberg angesichts des Klimawandels keine Chance mehr.


Die Intension solcher hingeschriebener PnV ist sagen zu können „Diese pnV ist im Plangebiet und seiner näheren Umgebung jedoch nicht mehr vorhanden. Hier dominieren anthropogen geschaffene oder überformte Biotoptypen.“
Damit redet das Umweltgutachten tausende Jahre Landschaftskultur runter. Da werden sämtliche Kulturfolger und tausende Jahre friedliche Koexistenz mit Flächen zur Ernährung verhöhnt.
Mindestens seit der Zeit des römischen Vicus zu Güglingen wurde an der Zaber Ackerbau von seßhaften Menschen betrieben. Sind die Flächen also obsolet weil dort kein Waldmeister-Buchenwald mehr steht? Was hat dazu geführt, dass diese Flächen nicht mehr für Ackerbau benötigt werden?


Tatsächliche Grundfläche 1,7 Hektar größer als zulässige Grundfläche, weiterhin UVP-Pflicht
In der aktualisierten Planstatistik, Seite 13 der Begründung, wird die private Grünfläche nur noch 0,83 Hektar groß. In der 1. Änderung 2020 standen hier noch 2,41 Hektar. Vermutlich weil die Zaberrenaturierung nun nicht mehr zum Werksgelände zählt.


Damit ergibt sich für das Baugrundstück der Fabrik, zusammengerechnet aus privaten Flächen:
11,23 ha Baufläche
+ 0,58 ha privates betoniertes Regenrückhaltebecken
+ 0,83 ha private Grünfläche (2020: 2,41)
= 12,64 ha (2020: 14,22)
x GRZ 0,8
= 10,112 ha zulässige Grundfläche (2020: 11,38)


Das Regenrückhaltebecken als untergeordnete Anlage der Fabrik ist aber der Grundfläche hinzuzurechnen. Damit ergibt sich weiterhin wie 2020 eine tatsächliche Grundfläche von ca 11,8 Hektar.
Zur zulässigen Grundfläche besteht somit ein Saldo von ca 1,7 ha! Layher benötigt mehr Grünfläche zugehörig zum Baugrundstück, um mit der Grundflächenzahl 0,8 die zulässige Grundfläche näher an die tatsächliche Grundfläche zu bringen.


Auch mit der fragwürdigen tatsächlichen Grundfläche von 10,112 ist immer noch eine UVP –Pflicht gemäß Punkt 18.5.1 Anlage 1 UVPG (zulässige Grundfläche > 10ha) gegeben, damit überregionale, über Baden-Württemberg hinaus reichende alternative Standortsuche.


Schotterbecken des Grauens
Das Zabergäu kann sich glücklich schätzen, dass die Wechselkröte wieder ein Habitat gefunden hat, wie es
ihrem Bedarf entspricht.
Die Wechselkröte ist während ihres tausende Jahren alten Daseins Pionierflächen gefolgt, die vermutlich
durch große Tiere (Auerochsen) entstanden sind, ganze ohne Maschineneinsatz des Menschen.
Die Zeitschrift für Feldherpetologie 6, Bochum, Dezember 1999 zeigt z. B. in Abschnitt 2.3 auf wie
solche geeigneten natürlichen Flächen im Zusammenleben mit Rinderhaltung, wie sie schon zu
Zeiten der Römer im Zabergäu war entstehen:


2.3 Augenscheinlich bildet die Beweidung der Alm eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt des Lebensraums der Wechselkröte. Zum einen bewirkt der Viehfraß eine Freihaltung der Almmatten von Baumund Strauchaufwuchs, zum anderen verursachen die Rinderhufe eine Auflockerung der Vegetationsdecke in den Hanglagen, die zu einer Freilegung von Rohbodenanteilen (Gesteinsschutt) führt, und eine Bodenverdichtung im flachen Talgrund, die das Entstehen ephemerer Kleingewässer ermöglicht.


Die nun von der Firma Trautner entwickelten Schotterbecken des Grauens entsprechen mit ihrem industriellen technischem Charakter die nicht dem was man in einer Landschaft erwartet. Die Tümpel auf dem Layher-Gelände entsprechen mit den natürlichen Untergrund dem Lebensraum der Wechselkröte, wie das zahlreiche Vorkommen beweist. Die Wechselkröten hatten noch nie Bedarf nach Asphaltschotterbecken und werden diesen auch nicht haben.


Mit dem am 31.7.2020 in Kraft getretenen Biodiversitätsstärkungsgesetz wurden Schottergärten verboten (https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/biodiversitaet-undlandnutzung/biodiversitaetsgesetz/). Sie sind allgemein als Gärten des Grauens bekannt. Nun wurden Amphibienteiche des Grauens erfunden und an den landschaftlich schönen Radweg Richtung Cleebronn gesetzt. Dies ist sicher nicht im Sinne einer grün geführten Landesregierung.


Wie ich beobachten konnte, sind diese mit Trinkwasser gefüllten sterilen Schotterbecken auch nicht für die Kaulquappen geeignet. Denn angesichts angeblich 700 umgesiedeleter Tiere müsste es in den beiden Becken nur so wuseln. Die Kaulquappen zeigten sich jedoch wenig vital und in geringer Anzahl auf den Steinen ruhen. Zwischen Beobachtungen Mitte Mai und Mitte Juni konnte ich auch keine Entwicklungsfortschritte feststellen. Die Becken stellen den Tieren nicht die Lebensraumparameter (Wasserzusammensetzung, Nährstoffe, Umgebung), die sie brauchen.


Laut Herstellerangaben (Trautner) beträgt das Verfallsdatum der Becken nur 30 Jahre, die Industrieanlage wird weitere Jahrzehnte die Zaberaue beanspruchen. Wer kümmert sich nach dieser Zeit noch um den Bestand der Amphibien?


Ich erkenne diese häßliche Maßnahme nicht an!


Verhunzung der Landschaft, keine ansprechende Einbindung ins Landschaftsbild
Dieses Monstrum von Fabrik wird an die Zaber hingeklotzt und es wird entgegen von Geschäftsführer Stöcklein in der Heilbronner Stimme, 7.6.2021 und Beteuerung im Umweltbericht niemals mit noch so vielen grünem Anstrich eine ansprechende Einbindung ins Landschaftsbild geben. Eine Industrieanlage ist und bleibt ein Fremdkörper in dieser bereits intensiv verbauten Flussaue. Das Landschaftsbild wird verhunzt, doch Güglingen und Brackenheim verschließen die Augen und pflegen mit der Heilbronner
Stimme die Illusion eines ansprechenden Zabergäus.


Die Radfahrer haben die eingegrünten Hallen, Kamine und LKWs auf dem Radweg nicht vermisst. Sie sind bereits heute von dem Baufeld und dauerhaften Umfahrung irritiert. Denn die touristischen Karten bilden immer noch einen Radweg in mitten von Feldern ab. Auch Langwiesen III wird noch nicht im heutigen Ausbau abgebildet. Alles zusammen summiert sich zu einem gigantischen Industriegebiet auf, das abstößt. Die Eingrünung wird mickrig sein und bleiben, ein Gründach nützt unten nichts.


Die öffentlichkeitswirksame Darstellung von der ansprechenden Einbindung ignoriert immer noch die saure Wirkung des Chlorwasserstoffgases auf die Dachbegrünung. Würde man in diesem Bebauungsplanverfahren die Erörterung zur UVP 27.2.2020 mit aufnehmen würde man den Bürgern keine falsche Tatsachen vorspielen. Die abgestorbene braune Vegetation übt dann nicht mehr die Funktion der ansprechenden Einbindung aus.


Das Gründach ist mit dem dünnen leblosen Substrat außerdem kein Kohlenstoffspeicher.


Die Gebäude und versiegelten Flächen sind eine einzige Heizfläche, welche es Radfahrern und Fußgängern ungemütlich machen, die Umgebung aufheizen. Eine angebliche Einbindung kann nicht genossen werden.

 


Mit freundlichen Grüßen,


Peter Kochert