Stellungnahme zum Vorentwurf Bebauungsplan

"Langwiesen IV", frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Matthias Böhringer, 16.9.2018

 

Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu

 

Marktplatz 1

 

74336 Brackenheim

 

 

Stellungnahme zum Bebauungsplan

 

„Langwiesen IV“

 

Öffentliche Bekanntmachung vom 3.8.2018

 

Pfaffenhofen, 16.09.2018

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe gegen den Bebauungsplan „Langwiesen IV“ folgende Einwände:

 

1.    Langwiesen IV gehört aus dem Flächennutzungsplan gestrichen

 

Langwiesen IV ist laut Darstellung des Zweckverbands (www.wf-zabergaeu.de) nur eine Reservefläche für eine spätere Erweiterung. Diese 30 Hektar große Fläche gehört also nicht originär zum Ausbau des interkommunalen Industriegebiets. Eine Reserve wird nur in einer Notlage gezogen. Das Zabergäu befindet sich nicht in einer wirtschaftlichen Notlage. Das Zabergäu befindet sich eher in einer Notlage zunehmender Belastung für Umwelt und Ökologie durch Bürgermeister, die als noch mehr Verkehr ins Tal holen und aus dem Tal einen  geschlossenen, lediglich durch schmale Alibigrünzäsuren getrennten Siedlungsstreifen mit Wohn-, Gewerbe-, Industriegebieten und neuer Zabertalstraße machen wollen. Es ist keine Einsicht zu erkennen, dass es sich verbietet, die Landschaft weiter zu verschleißen und die Grenzen des Wachstums erreicht sind.

 

Das interkommunale Industriegebiet Langwiesen wurde vor rund 50 Jahren zur Bündelung der wirtschaftlichen Aktivitäten festgelegt.  Nach 1969 floss es in die Flächennutzungspläne ein.  Inzwischen ist das Zabergäu nicht mehr ein großes weites Land, die Verbandsmitglieder haben ihre „eigenen“ Gewerbe- und Industriegebiete wachsen lassen. Der Gründungsgrund des interkommunalen Industriegebiets hat somit seine Berechtigung verloren. Größeres Gewicht hat dagegen die in Gesetzen und Strategien eingeflossene Nachhaltigkeit erhalten, insbesondere seit dem Erdgipfel von Rio 1992. Dabei handelt es sich auch um Schutzgüter die bei den Ausgleichsmaßnahmen und der Ökobilanzierung à la Käser (siehe Punkt 7 - Die Ökobilanzierung à la Käser ist defizitär) ungenügend berücksichtigt werden.

 

Langwiesen IV schließt nicht an Langwiesen III an und ist ein völlig neuer Bereich. Die Flächen sind vom bestehenden Industriegebiet durch den Fürtlesbach getrennt. Die landschaftliche Trennung dieses Außenbereichs wird von dem Westhang des Fürtlesbachs, der nach Süden immer ausgeprägter wird unterstrichen. Der Blick wird auf diese Weise vom Römerweg zum Michaelsberg geführt, Langwiesen III erscheint in einem anderen Bereich zu liegen.

 

2.    Die Umnutzung landwirtschaftlicher Fläche ist nicht notwendig, die Begründung ist nicht qualifiziert

 

Die Planung verstößt gegen §1a Abs 2 BauGB. Danach soll die landwirtschaftlich genutzte Fläche nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden und die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen soll begründet werden.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan liefert eine sehr kurz gegriffene Argumentationskette, weshalb die Firma Layher ein neues Werk brauche, die Ausweisung von gewerblicher Baufläche notwendig sei und dieses Werk in Langwiesen entstehen sollte.

 

-          Der Satz „Für den Neubau besteht ein dringender Bedarf, da in den bestehenden Werken bereits eine maximale Auslastung erreicht ist“, ist keine Logik.  Die Auslastung vorhandener Betriebe bedingt nicht den Neubau eines weiteren Werks. Die Aufträge können auch an die Kapazität angepasst werden. Layher kann doch froh sein, wenn sich die Werke mit Auslastung rechnen und nicht unterausgelastet sind. Würde die Firma Layher dann bei Überkapazitäten nicht den Zustand beklagen?

 

-          Als weiteres wird die wegen begrenzter Kapazität der örtlichen Verzinkerei von  Fremdfirmen durchgeführte Verzinkung der Gerüstteile genannt, weswegen es eine neue Verzinkerei brauche und damit auch Verkehr eingespart werden solle. Dasselbe Argument druckte die Heilbronner Stimme wie 2018 bereits 2009 ab, als die erste Feuerverzinkerei für 80.000 Tonnen Stahl jährlich eingeweiht wurde. Bis 2018 wurde mit einer zweiten Feuerverzinkerei am Standort Eibensbach/ Güglingen die Leistung auf 170000 Tonnen Stahl erhöht und trotzdem Verzinkungsleistungen nach außen vergeben. Die Inbetriebnahme des dritten Werks mit dritter Feuerverzinkerei gibt also keine Garantie, dass nicht wieder Verzinkerei nach außen gegeben wird, wenn die Produktion noch mehr gesteigert wird. Bereits jetzt blickt man schon auf eine Erweiterung des geplanten Standortes in Langwiesen IV.

 

-          Wie bereits oben ausgeführt, gehört die Reserve Langwiesen IV aus dem Flächennutzungsplan gestrichen. Ein Flächennutzungsplan ist unverbindlich. Die rechtsverbindliche Ausgestaltung kommt erst mit dem Bebauungsplanverfahren, wo Details erörtert werden. Auch können Entwicklungen dazu führen, dass ein Bebauungsplan an dieser Stelle nicht mehr zu verantworten ist und zu schützende Güter ungerechtfertigt untergewichtet würden.  So sind zum einen die Menschen vor Ort doch sehr überrascht, dass die Felder und Landschaftseindrücke, die vor Jahrzehnten überplant wurden nun zerstört werden sollen. Radfahrer, Winzer und Landwirte, die mit dem von der unsichtbaren Planung bedrohten Bestand gelebt haben, fühlen sich getäuscht. Zum anderen ging die Zeit mit der Erkenntnis über die Grenzen des Wachstums (Club of Rome 1972) und der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 mit der Verankerung der Nachhaltigkeit über diese rund 50 Jahre alte Planung. Die Notwendigkeit zur Beachtung der daraufhin gestärkten Schutzgüter in den Gesetzen wie Boden und Klima wird mit diesem Hitzesommer unterstrichen. Aus dem von Landwirtschaftsminister Hauk genannten Klimawandel als Ursache für Ernteausfälle und Futtermittelknappheit (Heilbronner Stimme, 15.8.2018) müssen Konsequenzen gezogen werden. Zum einen sind die gerade in den gemäßigten Breiten vorkommenden Ackerböden mit ihrer Fähigkeit zur Humusbildung und hohen Qualität zu sichern. Dann muss dem Klimawandel begegnet werden, zum einen direkt mit dem der Erhalt der Böden mit ihrer Kohlenstoffbindung, zum anderen mit dem Übergang zur Postwachstumsgesellschaft. Ein weiter so ist völlig aus der Zeit gefallen. Zu sagen, weil der Flächennutzungsplan bereits Bauflächen darstelle, könne der neue Standort in „Langwiesen“ entstehen gibt also keine Freigabe, es wird lediglich ein Planungsfenster dargestellt.

 

In Abschnitt 1.2 der Begründung folgen weitere Argumente die allesamt nicht stichhaltig sind:

 

In den vergangenen Monaten gab es sehr widersprüchliche Aussagen zum Binnenverkehr zwischen dem geplanten Werk 3 und den bestehenden Fabrikanlagen in Eibensbach. Weil es dem Autor der Begründung wohl zur Argumentation für die ortsnahe Ansiedlung geeignet erscheint,  schreibt er, der neue Standort liege verkehrsgünstig zu den bestehenden Werken  der Firma in Eibensbach und Güglingen. Das widerspricht der Beteuerung der Bürgermeister Heckmann und Böhringer an den jeweiligen Gemeinderatssitzungen mit Abstimmung über den Start dieses Verfahrens, dass Werk 3 werde völlig autark arbeiten und sei unabhängig von Produktionsschritten und Verkehren in Eibensbach. Diese Aussage war auch Grundlage zum Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte am 17.7.2018 in Güglingen und 25.7.2018 in Pfaffenhofen. In dieser Begründung oder in der Aussage der Bürgermeister liegt somit eine Falschaussage vor.

 

Layher und der Autor der Begründung behaupten, man habe keine geeigneten Brachflächen gefunden, weshalb nun die landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hoher Eignung für den Landbau in Anspruch genommen werden könne. Die Bemühungen zur Standortsuche sind darzustellen. Mit welchem Recht sollte ein global aufgestelltes Unternehmen eine Brachfläche für ein weiteres Werk nur in der näheren Umgebung finden müssen? §1 Absatz 2 Raumordnungsgesetz sagt ganz klar, „dass die Leitvorstellung der Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland eine nachhaltige Raumentwicklung ist,… die zu einer … großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt“. Da widerspricht es diesem Ziel, wenn die Industrie in Baden-Württemberg konzentriert wird. In Baden-Württemberg darf ausschließlich die Wiedernutzung von Industriebrachen erfolgen, um diesen Ziel und dem Gesetz gerecht zu werden.

 

Was hat das neue Werk mit den Arbeitsplätzen in den bestehenden Werken Eibensbach und Güglingen und dem Wohlergehen der Firma Layher zu tun? Worin liegt die Gefährdung des Standortes Eibensbach und Güglingen, wenn das Werk 3 nicht im Zabertal gebaut werden kann? Nach bisherigen Erkenntnissen ist die Firma und Familie Layher hier verwurzelt und hat am 14.3.2018 bei der Informationsveranstaltung selbst bekundet, dass sie aus dem Zabergäu nicht weg wollen und sich  dieser Heimat verbunden fühlen. Der Standort muss also nicht mit einem Werk 3 „gesichert“ werden. Sehr viele Unternehmer sind fähig, wenn sie nicht von der Wachstumssucht loskommen, weitere Standorte an anderen Orten zu eröffnen und so ihr Unternehmen dezentral aufzustellen.

 

In der Begründung wird beschwichtigt, dass die landwirtschaftlichen Belange mit entsprechendem Gewicht eingestellt werden. Wie soll das noch möglich sein, wenn bei dem 14 Hektar großen Plangebiet fast ebenso viel Ackerfläche ist?

 

In Fachkreisen für Umwelt und Naturschutz gilt der Umzug von Oberboden nicht als anrechenbarer Ausgleich. Der Umzug eines Oberbodens an eine andere Stelle erhält zwar die Ressource. Das Bodengefüge ist dann aber an beiden Stellen nicht mehr im gewachsenen Zustand wie er dem Naturraum entspricht. An der originalen Stelle geht die Funktionalität als Agrarfläche, lebendiger Körper und Wasserspeicher verloren. An der Zielfläche wird nicht doppelstöckig Getreide angebaut werden können.  Den Organismen ist die zusätzliche Schicht eine unvorhergesehene Last.

 

Der Zweckverband trügt  Bürgerinnen und Bürger über die Begründung von Büro Käser mit der falschen Perspektive, wenn behauptet wird, dass mit dem Flächenzuschnitt  ausreichend große Bewirtschaftungseinheiten erhalten bleiben. Im Flächennutzungsplan geht Langwiesen IV bis zur Landstraße Frauenzimmern – Cleebronn. Da es bislang keine Hemmung bei der vollen Ausnutzung der Planungsfenster in Flächennutzungsplänen seitens der Zabergäugemeinden gab, ist davon auszugehen, dass auch die Felder, Höfe mit der Winzergenossenschaft als Insel zu Gewerbe- und Industrieflächen werden.  Dies wird in Abschnitt 1.3 der Begründung mit dem Satz bestätigt „Der neue Werkstandort soll auch für künftige Entwicklungen Spielraum bieten“. Man plant also schon in Widerspruch zur versprochenen Erhaltung von Bewirtschaftungseinheiten nach Westen und Südwesten.

 

Es ist auch die Absicht zu erkennen, dass in einer Fortschreibung der Flächennutzungspläne weitere Industriegebiete ausgewiesen werden, da 1.) der erste Plan zum Werk 3 im März 2018 bereits über den Flächennutzungsplan für Langwiesen hinausging  und  2.) nur bedauert wurde, dass man nicht „so schnell“ mit einem Werk 3 Richtung Pfaffenhofen wegen mangelnder Rechtsgrundlage gehen könne. Es war nicht die Einsicht zu erkennen, dass es sich verbietet, das Zabertal mit weiteren Industrie- und Gewerbegebieten zu belasten.

 

3.    Zweifelhafter Verweis auf die Raumplanung

 

Der Regionalverband Heilbronn-Franken ist für die Entwicklung der Region nur ein bedingt unabhängiges Gremium, da sehr viele Bürgermeister aus der Region Mitglied sind. So auch Bürgermeister Böhringer aus Pfaffenhofen. Die im Grundgesetz vorgegebene Trennung von Exekutive und Legislative wird damit untergraben. Der regionalplanerische Rahmen wird dann von den gleichen Köpfen und Geistern entwickelt, die in den Gemeinden aus dem Zabertal abgesehen von schmalen Alibigrünzäsuren ein durchgängiges Siedlungsband mit Wohn-, Gewerbe- und ein Industriegebieten machen wollen.  Die Bürgermeister schaffen dann selbst vom Flächennutzungsplan bis Regionalplan in einem kafkaesken Prozess den Rechtsrahmen, den sie dann mit der kritisierten, widersprüchlichen, ungenügenden und plumpen Begründung meinen, ausfüllen zu können. Es verwundert also nicht, wenn in der Raumnutzungskarte beim Gebiet Langwiesen IV großzügig ein entsprechender Schwerpunktbereich für Industrie und Gewerbe markiert ist.

 

Wegen dieser Rückkopplung in der Regionalplanung ist das Anführen des Arguments „Die Planung entspricht den Zielen der Raumordnung“ nicht angebracht. Auf die tatsächlichen Ziele der Raumordnung wurde mit zitieren von §1 Absatz 2 Raumordnungsgesetz bereits oben verwiesen. Ich sehe keinen Sinn und rechtliche Grundlage, für wenige tausend Einwohner im Zabergäu wie im Textteil des Regionalplans zur Entwicklungsachse beschrieben („.. Steigerung der Entwicklungsimpulse im südlichen Teil der Region“, „Verdichtungsräume“, „Siedlungsbereiche“), noch mehr Entwicklung mit weiterem Gewerbe, Industrie und Straßen (Zabertalstraße) in das Tal zu stopfen. Der Entwicklungswille der Region und der Gemeinden muss sich dem rechtlichen Rahmen unterordnen. Siehe dazu die Zusammenfassung der die Nachhaltigkeit betreffenden Normen im Grundgesetz, Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz, internationale Vereinbarungen und nationale Strategien in Abschnitt 9.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan unterschlägt beim Verweis auf die Entwicklungsachse den immerhin vorgesehenen Aufbau des schienengebundenen Nahverkehrs nach Heilbronn. Das Zabertal ist nicht das erste Tal, das von einem eher ländlichen Leben mit Kleinstrukturen, maßvollem!! Gewerbe und Industrie geprägt war und sein sollte und komfortabel mit der Schiene an die unweit gelegenen größeren Städte angebunden werden kann. Das Industriegebiet Langwiesen wie auch die weiteren Wachstumswünsche sind nicht maßvoll.

 

4.    Abgehobene Einschätzung der Schutzwürdigkeit der Aussiedlerhöfe

 

Ist Büro Käser bewusst, dass ein Aussiedlerhof natürlicherweise im Außenbereich liegt, gewöhnlich von Feldern umgeben ist und die dort wohnhafte Landwirtsfamilie nicht mit dem Heranrücken von Industrie, insbesondere keines 24-Stunden-Betriebs rechnen muss? Die Lärmbelastung wird idealisiert und runtergespielt. Der Einfluss der Werke in Eibensbach auf die Umgebung zeigt eine andere Erfahrung.

 

5.    Die verkehrliche Anbindung ist rücksichtslos und ungeeignet

 

4 Jahre nach dem Spatenstich zum Logistikzentrum TAXIS täuscht der Zweckverband sich, Interessenten, Bürgerinnen und Bürger immer noch mit der Illusion der guten Erreichbarkeit des Industriegebiets Langwiesen. Die Homepage wirbt in 2018 immer noch wie 2014 damit, dass über die Landstraße L1103 Brackenheim-Güglingen die Autobahnanschlüsse zur A81 bei Mundelsheim und zur A6 bei Sinsheim-Steinsfurt zügig zu erreichen seien. Die Städte Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim seien in weniger als eine Stunde zu erreichen. Zugegeben, mit meinem PKW schaffe ich die Strecke nach Karlsruhe in weniger als eine Stunde. Aber mit dem Schwerlast-LKW? Bei welchen Idealbedingungen und welchen Geschwindigkeitsüberschreitungen hat ein Schwerlast-LKW Mannheim und Stuttgart in weniger als eine Stunde erreicht? Ist dem Zweckverband bekannt, dass das Dorf Ochsenbach im benachbarten Kirbachtal bereits mit einer Bürgerinitiative gegen den LKW-Verkehr demonstriert hat, dies vom SWR dokumentiert wurde? Dieser landkreisübergreifende LKW-Verkehr wird gerade auch durch den zunehmenden Verkehr für Warenein- und ausgang ins Zabergäu erzeugt. Auch wenn der Zweckverband die ungeheuerliche Schneise Zabertalstraße propagiert, es bleiben die Belastungen auf kurvigen und engen Straßen durch Dörfer und kleine Städte wie Stockheim, Kleingartach, Gemmingen, Richen, Dürrenzimmern, Klingenberg, Meimsheim, Lauffen, Kirchheim, Bönnigheim, Bietigheim, Pfaffenhofen, Weiler, Zaberfeld, Leonbronn, …  Die Verkehrszunahme der letzten Jahre mit PKW und LKW ist auch in Brackenheim trotz der Kreisel festgestellt worden. 

 

Das Zabergäu wird dadurch für den Naturpark Stromberg- Heuchelberg immer mehr zum schmutzigen rücksichtslosen Fremdkörper.

 

Wo ist die auf der Homepage hochgelobte Bahnstrecke? Plant der Zweckverband den Ausbau der Zaber zur Schifffahrtsstraße? Oder was soll ein Betrieb mit der Anpreisung des Neckar-Schifffahrtswegs anfangen?

 

6.    Der Römerweg wird zerstört

 

Büro Käser und der Zweckverband können hier nichts beschönigen: Der Radweg Römerweg wird mit der geplanten umständlichen U-förmigen Umfahrung des Fabrikgeländes endgültig zerstört. Der Römerweg wird in der Freizeitkarte des Neckar-Zaber-Tourismus als „Radweg Württemberger Weinstraße“, „Zabergäu-Weg“ sowie in der Raderlebniskarte Heilbronner Land „Radweg Deutsche Fachwerkstraße“ und „Naturpark-Tour“ ausgewiesen. Dieses Raderlebnis mit dem beworbenen Wein+Wohlfühlen hat bereits bei der West-Ost Fahrt mit Blick auf das Layher-Werk 2, durch die Güglinger Emil-Weber-Straße mit den Billigdiscounts Kik+Lidl, der aufgezwungenen Ansicht des Betonklotzes Taxis ab der Winzergenossenschaft, der monströsen Stützmauer zu Taxis und dem weiteren Ausbau von Langwiesen III Minuspunkte bekommen. Nun wird behauptet, man könne künftig „komfortabel“ den eckigen und ansteigenden Umweg befahren. Was wird aus dieser komfortablen Umfahrung, wenn die Erweiterung von Langwiesen IV mit Werk 4 kommt? Muss man dann auf der von schnellen Autos befahrenen Landstraße fahren? Werden an die Fabrikfassade Weinranken und Fachwerk für das Wein+Fachwerkerlebnis angebracht? Noch sind die Wegweiser zum Radwegenetz üppig mit den örtlichen Radwegelogos markiert. Man wird in den Tourismusbüros überlegen müssen, ob das Zabergäu überhaupt noch einen Abstecher und touristische Dokumentation lohnt und die aufwändige Beschilderung nicht besser einspart.

 

Der Römerweg verläuft wie früher üblich etwas erhöht über der Talaue, kommt aus Güglingen in Nähe Mithräum und endet in Botenheim. Zwischen dem geplanten Werk 3 und dem Logistikzentrum Taxis kommt man an der Gedenkstätte zur Wüstung Niederramsbach vorbei. Dahinter liegt wie zu römischen Zeiten das Weingut Ranspacher Hof. Zu den archäologischen Aspekten gibt es Führungen und Erzählungen. Wird man dann doch vom Mithräum kommend das „U“ um die Layher-Fabrik mit Verzinkerei erwandern wollen? Auch diese Führungen werden an Attraktivität verlieren.

 

Mir ist kein bedeutender Radweg bekannt, der mit so einem großen Anteil von Gewerbe- und Industriegebieten unattraktiv gemacht wird.

 

7.    Die Ökobilanzierung à la Käser ist defizitär

 

Das Ingenierbüro Käser hat wie so oft auch in diesem Fall eine Ökobilanzierung vorgelegt, die voller Defizite ist. Leider gelingt es Büro Käser und seinen Auftraggebern mit dieser in Fachkreisen berühmt-berüchtigten Ökobilanzierung à la Käser immer wieder durchzukommen. Die Gemeinderäte der Zweckverbandsgemeinden haben sich auf Grund der Kritik in dieser Einwendung die Ökobilanzierung nochmal genauer anzuschauen.

 

-          Es geht offene Kulturlandschaft verloren. Diese ist wichtig für Wildtiere wie Hasen, Greifvögel und Singvögel wie die Feldlerche. Bedeutung hat die offene Kulturlandschaft mit freien Blicken auch für die Erholung und Wohlbefinden des Menschen. Diese Zerstörung der offenen Landschaft wird nirgends mit einem Gewicht berücksichtigt.

 

-          Umlaufende Eingrünungen haben nur einen Plazebo-Effekt für eine gesteigerte Akzeptanz bei Gemeinderäten und Naturschützer die derartige Maßnahmen als Ausgleich akzeptieren. Tatsächlich werden dicht an die Fabrikbebauung  und Lagerflächen kleine Bäumchen gepflanzt, die niemals die ökologische Wirkung eines frei stehenden Feldbaumes oder Gehölzes in einer Feldhecke haben werden. Sie kaschieren allenfalls den Fremdkörper Werk 3. Zu Beginn haben die Jungbäume sowieso nur eine geringe ökologische Bedeutung. Wie mickrig derartige Bäume entlang 10 und 17 Meter hoher Gebäude aussehen zeigt die Eingrünung der Firma Schunk in Hausen. Die ökologische Wirkung am Westrand des Gebiets dürfte wieder gänzlich ausfallen, wenn die bereits beabsichtigte Erweiterung von Langwiesen IV kommt.

 

-          Wie kann im nördlichen Bereich an der Zaber eine Ausgleichsfläche gem. §9 (1) 20 BauGB als Maßnahme zur Minimierung des Eingriffs in den Naturhaushalt genannt werden, wenn dort bereits schon die mögliche Trassenführung der Zabertalstraße gemäß FNP-Entwurf eingezeichnet ist?

 

-          Eine Dachbegrünung ist keine gültige Ausgleichsmaßnahme. Das Büro Käser beweist hier kein Verständnis für die komplexen Funktionen des Bodens.

 

-          Wie bereits in Abschnitt 2 begründet, gilt der Umzug von Oberboden nicht als anrechenbarer Ausgleich.

 

-          Mit Büro Käser ist wieder das nicht minder berühmt-berüchtigte Büro Umweltplanung Dr. Münzing im Boot, das stets bemüht ist, die Eingriffe runterzuspielen und unzureichende Maßnahmen zum Ausgleich vorschlägt. Die Untersuchung von Umweltplanung Dr. Münzing beschränkt sich auf die Tierklassse „Vögel“, genauer Singvögel „Feldlerche“ und „Wiesenschafstelze“. Diese genießen bei Dr. Münzing Beachtung, weil sie dort brüten. Es wird verkannt, dass auch Greifvögel dort ihren Lebensraum haben. Auch sind die Felder Habitat von Feldhasen, welche die offene Landschaft bevorzugen.

 

Es wird verkannt dass alle heimischen Säugetier- und Vogelarten mindestens geschützt sind. Bestimmte Mäusearten bilden die wenigen Ausnahmen. Ebenso beherbergt die Feldflur auch Käferarten, die mindestens geschützt sind. Unabhängig von den Listen geschützter Arten und Lebensräume ist es im Baugesetzbuch unerheblich, ob Lebensraum für wenige, sehr viele oder mehr oder weniger geschützte Arten zerstört wird. Es ist allgemein von „Tiere“ die Rede. Und gerade die Feldhasen geraten mit zunehmender Zersiedlung der Landschaft unter Druck.

 

-          In der Umweltauswirkung muss auf jeden Fall die potentielle Lichtverschmutzung eines 24-Stunden Betriebs analysiert werden. Gegebenenfalls muss die Bewertung zum Schluss kommen, dass ein 24-Stunden-Betrieb in Langwiesen IV wegen der Nachbarschaft zur offenen Flur und der zentralen Lage in der Zaberaue unzulässig ist.

 

-          Ein Regenrückhaltebecken ersetzt keine Ackerfläche.

 

8.    Nicht alle wichtigen Aspekte konnten gesammelten werden

 

Die beteiligen Gemeinden und Bürgermeister sollten wissen, dass die Behörden im Verruf stehen, derartige Auslegungen gerne in der Ferienzeit oder Adventszeit zu machen, dann wenn möglichst wenig Beschäftigung mit der Sache zu erwarten ist. Dann ist es unverschämt und unfair tatsächlich zur Ferienzeit, zur allgemeinen Sommerruhe, erschwerten Arbeit an den Hitzetagen, sommerlichen Freizeitgestaltung am Abend und am Wochenende am 20.  August mit der Öffentlichkeitsbeteiligung zu starten. Und in den ersten beiden Wochen nach Ferienende ist die Bevölkerung / die Ämter mit Aufarbeitung von Arbeit / viel neuer Arbeit beschäftigt.

 

Die frühzeitige öffentliche Beteiligung sollte nach eigenem Bekunden der Bürgermeister dem Sammeln aller wichtigen Aspekte dienen. Man kann davon ausgehen, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Die Fachleute der TÖBs, Dienststellen der Ämter und Bürgerinnen und Bürger konnte sich nicht im gebotenen gründlichen Maß mit dem Vorhaben beschäftigen.

 

9.    Vernachlässigte Gesetze

 

In diesem Abschnitt folgt eine  abschließende Zusammenstellung von die Nachhaltigkeit betreffenden Paragraphen die trotz der fortschrittlichen Entwicklung im Denken über Nachhaltigkeit und Grenzen des Wachstums nach 1969 im Bebauungsplan Langwiesen IV ignoriert und ungenügend beachtet werden. Wer diese Paragraphen ignoriert oder ungenügend beachtet, verrät die Vereinten Nationen und muss eingestehen, dass diese nur ein Etikettenschwindel für den Schein eines verantwortungsbewussten Landes vor der internationalen Gemeinschaft sind und Deutschland für den Vorrang der Wirtschaft Rio 1992 und folgende Konferenzen ausblenden kann.

 

·         Grundgesetz

 

o   §20a (betrifft u.a. Abschnitt 1)

 

§  Staat schützt auch in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen…durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

 

·         Baugesetzbuch

 

o   §1 Absatz 5 (betrifft u.a. Abschnitte 1 und 3)

 

§  Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen gewährleisten. Bauleitpläne sollen menschenwürdige Umwelt sichern, Lebensgrundlagen schützen, Klimaschutz fördern

 

o   §1 Absatz 6 (betrifft Abschnitt 7)

 

§  Besonders bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen:

 

u.a. Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft…. (die Umweltberichte zielen dagegen in einer zur Unart ausgewachsenen Praxis auf „streng geschützte Arten“. Das BauGB schützt unbestimmt alle Tiere und Pflanzen unabhängig von ihrer Masse.)

 

o   §1a Absatz 2 (betrifft Abschnitt 2)

 

§  Mit Grund und Boden sparsam umgehen.

 

§  Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen nur im notwendigen Umfang. Notwendigkeit muss begründet sein (Nicht billig ich will mehr)

 

o   §35 Absatz 3 (betrifft u. a. Abschnitte 6 und 7)

 

§  Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere, wenn das Landschaftsbild verunstaltet wird und der Erholungswert beeinträchtigt wird.

 

·         Raumordnungsgesetz

 

o   §1 Absatz 2 (betrifft Abschnitte 2 und 3)

 

§  Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung

 

Sowie:

 

·         UN–Konferenz von Rio 1992 (Erdgipfel)

 

o   Recht auf nachhaltiges Leben

 

·         UN-Jahr des Bodens 2015

 

·         Ministerpräsident B-W Günther Oettinger (CDU) Regierungserklärung 21.6.2006

 

o   Forderung Netto Null beim Flächenverbrauch

 

·         Nationale Nachhaltigkeitsstrategie (Fortschreibung 2016)

 

Deutschland hatte sich bei Rio 1992 verpflichtet, nationale Nachhaltigkeits-strategien zu schreiben, sich aber anscheinend nicht verpflichtet, diese umzusetzen. Alles nur für den Schein eines verantwortungsbewussten Landes vor der internationalen Gemeinschaft.

 

o   Flächeninanspruchnahme max 30 Hektar/ Tag in 2030

 

10. Fazit

 

Aus den genannten Punkten folgt, dass ich das geplante Vorhaben ablehne und der letzte noch nicht bebaute Abschnitt des Verbandsgebiets Langwiesen „Langwiesen IV“ generell aus dem Flächennutzungsplan gestrichen werden muss.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

Matthias Böhringer